1600/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vock, Themessl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Übernahme der Kosten für die Facharbeiterprüfung („Gesellenprüfung“)  durch die öffentliche Hand

 

Bildung (inkl. Aus- und Weiterbildung) ist ein öffentlicher Auftrag! Nicht nur die Bildung in den Schulen und Universitäten sondern auch im Bereich der dualen Lehrlingsausbildung. Lehrlinge in einem ausbildenden Betrieb haben gegenüber Schülern einige finanzielle Nachteile bzw. sind in einigen Bereichen schlechter gestellt als Schüler.

 

Die öffentliche Lehrstellenförderung wird leider immer mehr gekürzt und die gesamte Last – ausgenommen Berufsschule – der Fachkräfteausbildung obliegt der heimischen Unternehmerschaft. Bewerber zur Gesellenprüfung müssen die Prüfungsunterlagen und -gebühren aus ihrer eigenen Tasche bezahlen. Im Vergleich dazu müssen Schüler für die Maturavorbereitung und die Prüfung weder Gebühren noch Unterlagen bezahlen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Übernahme der Kosten für Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfungen durch die öffentliche Hand vorsieht.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss