1622/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verwaltungsreform

 

Der RH zeigt rund 200 Vorschläge und allgemeine Empfehlungen auf, die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden.

 

Einzelne Maßnahmen bewirken einmalige Einsparungen, andere haben langfristige Auswirkungen und führen daher zu jährlichen Minderausgaben oder zu Gesamteinsparungen über einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum. Manche Vorschläge zielen nicht primär auf Einsparungen ab, führen nach Einschätzung des RH jedoch zu einer Effizienzsteigerung oder Qualitätsverbesserung und stellen daher wichtige Beiträge zu einer Verwaltungsreform dar. Aus den quantifizierbaren Vorschlägen ergibt sich aus der Sicht des RH zumindest ein Einsparungspotenzial von rd. 1 Mrd. EUR.

 

Dabei noch nicht berücksichtigt sind Einsparungen bzw. ein effizienterer Mitteleinsatz durch Reformen im Gesundheitsbereich (Umschichtung von 2,9 Mrd. EUR durch eine Reduktion der Akutbetten in den Krankenanstalten, Einsparungspotenzial durch Verbesserung der Standortstruktur und Optimierung der Betriebsgrößen – in Kärnten beispielsweise jährlich insgesamt 125 Mill. EUR) und aus der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. EUR). Diesen Einsparungen stehen teilweise Mehrkosten im Pflege– und im niedergelassenen Bereich bzw. Belastungen der ÖBB gegenüber. Weitere Einsparungen in bedeutender Höhe (bis zu 1 Mrd. EUR) könnten auch durch eine Reform der Wohnbauförderung erzielt werden.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Regierungsvorlagen vorzulegen, die folgende Bereiche zum Inhalt haben:

- Aufgabenkritik und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;

- Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);

- Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;

- Zusammenführung von Finanzierungs–, Ausgaben– und Aufgabenverantwortung (z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);

- Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme);

- Zielgerichtete Personalreduktion;

- Verstärkte Ziel– und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;

- Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten– und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);

- Modernisierung des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften durch eine Haushaltsrechtsreform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorientierte Budgetierung);

- Straffung der Behördenorganisation;

- Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);

- Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One–Stop–Shops);

- Weiterer Ausbau von E-Government;

- Verfahrensbereinigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren;

- Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes;

- Harmonisierung der Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;

- Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Aufgabenbesorgung in Verwaltungsclustern);

- Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Berater);

- Reform des Gesundheitswesens (z.B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Standortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);

- Reform des Schulwesens ;

- Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);

- Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschulden“);

- Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z.B. durch Einführung von „Claim Management“);

- Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z.B. Umstellung auf Subjektförderung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss