1646/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend Forschungsfinanzierungsgesetz
Die Regierung deklarierte in ihrer Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI) ihre Ziele für Forschung und Innovation und ihre Vorstellungen wie Österreich bis zum Jahr 2020 zur Gruppe der europäischen "Innovation Leader" aufsteigen soll. In dieser FTI-Strategie, die im März 2011 im Ministerrat beschlossen wurde, wird auch die Planungssicherheit für Forschungseinrichtungen und Universitäten thematisiert und auch die Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes angekündigt:
„Ziele: Forschungsfinanzierung
• Wir wollen die Forschungsquote bis zum Jahr 2020 um einen Prozentpunkt von derzeit 2,76 auf dann 3,76% des BIP steigern.
• Dabei sollen zumindest 66%, möglichst aber 70% der Investitionen von privater Seite getragen werden.
• Unternehmen sollen dazu auf breiter Front durch verbesserte Rahmenbedingungen
und adäquate Anreizstrukturen zu mehr Forschung und Innovation stimuliert werden. Die Zahl der Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen soll erhöht werden.
• Die Allokation öffentlicher Mittel soll der verstärkten Output- und Wirkungs-orientierung des Innovationssystems folgen.
• Den AkteurInnen im Innovationssystem soll größtmögliche Planungssicherheit garantiert werden.
Maßnahmen
>> Erarbeitung eines Forschungsfinanzierungsgesetzes, darin unter anderem:
> Festlegung von Grundsätzen und Zielen der Forschungspolitik
> Definition von Output-Zielen
> Langfristige budgetäre Planungssicherheit
> Code of Conduct
>> Erschließung alternativer privater Finanzierungsquellen“[1]
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestbaldig -spätestens bis 31.10. 2011 - einen Entwurf für ein Forschungsfinanzierungsgesetz vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.