1648/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schulbesuchsverlängerung für Kinder mit Behinderungen

 

Derzeit ist das Recht auf integrative Schulbildung für Kinder mit Behinderung im Pflichtschulbereich gesetzlich geregelt und endet nach der 8. Schulstufe.

Abgesehen von der grundsätzlichen Frage der fehlenden durchgängigen Inklusion im österreichischen Schulsystem (siehe letzter Absatz)  gibt es auch immer wieder

Härtefälle, wo Kinder mit Behinderungen durch wiederholte lange Krankenhausaufenthalte Schuljahre nicht abschließen können und verlieren.

 

Derzeit gibt es für diese Fälle eine Regelung  lt. SCHUG § 32 Abs.2: „Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der Schulbehörde erster Instanz berechtigt, eine Sonderschule zwei Jahre über den im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen“.

Auch der Fall Sinja S., über den in den Medien, z.B. im NEWS 6/11, berichtet wurde, zeigt, dass dies nicht genügt, um die Pflichtschule abschließen zu können.

 

Österreich hat 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert und ist völkerrechtlich zu deren Umsetzung verpflichtet.

Die in der Konvention enthaltene Verpflichtung zur inklusiven Bildung bezieht sich auf das gesamte Bildungssystem. Das derzeitige österreichische Bildungssystem weist weder in den Gesetzgebungen noch in der Praxis inklusive Bildung auf.

Jüngst wurde von der Bildungsministerin Claudia Schmid ein Entwurf zur rechtlichen Verankerung der Schulintegration nach der achten Schulstufe angekündigt.

Ein weiterer Schulbesuch soll für Kinder bzw. Jugendliche mit Behinderung aber nur in polytechnischen Schulen und Haushaltungsschulen möglich werden.

Dies entspricht nicht der UN-Konvention. Österreich braucht ein Gesamtkonzept für ein inklusives Schulsystem, einen sogenannten Inklusionsfahrplan.

 

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher eine Aufhebung der Schulbesuchsbegrenzung für Kinder bzw. Jugendliche mit Behinderung beinhaltet.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.