1653/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend flächendeckendes Angebot zur Rehabilitation und Nachbehandlung von Schädel-Hirn-Trauma-Patientinnen und -patienten
Laut Schätzungen erleiden jährlich rund 20.000 bis 30.000 Personen in Österreich ein Schädel-Hirn-Trauma, darunter etwa doppelt so viele Männer wie Frauen. Der Großteil der Betroffenen ist zwischen 20 und 40 Jahre alt.
30% der Personen mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma überleben die Verletzung nicht. Rund 1.000 Personen erleiden pro Jahr ein Schädel-Hirn-Trauma mit äußerst schweren gesundheitlichen Folgen.
Die großen Fortschritte der Medizin und ein gut organisiertes Rettungswesen ermöglichen immer mehr Menschen das Überleben selbst nach schweren Schädel-Hirn-Verletzungen. Dabei bleiben aber häufig komplexe körperliche, geistige und sozio-emotionale Behinderungen und eine unsichere gesundheitliche und soziale Lage zurück. Betroffen sind davon nicht nur die Patientinnen und Patienten selbst sondern auch deren Angehörigen.
Laut einer Studie des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen belegen Befragungen von betroffenen Patientinnen und Patienten und Angehörigen sowie Experten, Workshops mit Selbsthilfegruppen sowie die facheinschlägige Literatur, dass es für viele der Schädel-Hirn-Trauma-Betroffenen nicht möglich ist, ein weitgehend unabhängiges Leben zu führen; es fehlen dazu insbesondere flächendeckende Rehabilitationseinrichtung sowie eine entsprechende Zugangsregelung.
Während die akutstationäre Behandlung in den meisten Fällen zufriedenstellend funktioniert, ist dies bei der oftmals notwendigen Rehabilitation leider nicht der Fall. Dabei zieht ein Schädel-Hirn-Trauma oftmals schon bei leichtem oder mittlerem Schweregrad die Notwendigkeit einer langfristigen Rehabilitation nach sich.
Schätzungen gehen davon aus, dass für die unverzügliche Rehabilitation nach der ersten Phase der akutstationären Behandlung eine Aufstockung der bereits vorhandenen rund 300 Betten um weitere 170 Betten und die Bereitstellung der damit verbundenen personellen Ressourcen nötig sind. Weiters sind auch die Weiterentwicklung bzw. der flächendeckende Ausbau eines koordinierten mit professionell besetzten und interdisziplinär arbeitenden ambulanten und mobilen Versorgungsektors in den Regionen erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht,
· die unverzügliche Rehabilitation nach der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma durch die Aufstockung der Anzahl der Betten um rund 170 Betten samt Bereitstellung der dafür erforderlichen personellen Ressourcen bedarfsgerecht zu verbessern,
· die Weiterentwicklung bzw. den Aufbau eines koordinierten, multiprofessionell besetzten und interdisziplinär arbeitenden ambulanten und mobilen Versorgungssektor sicherzustellen,
· österreichweit eine von den Kasse finanzierte neuropsychologische Behandlung in freier Praxis für alle Schädel-Hirn-Trauma-Betroffenen inklusive der Einbeziehung der betroffenen Angehörigen zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.