1659/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.09.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz der heimischen KonsumentInnen vor Honig, der eine oder mehrere nicht hierfür zugelassene gentechnisch veränderte Zutaten enthält.

 

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtsache C-442/09 entschieden, dass Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die auch nur geringste Rückstände von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, geprüft, zugelassen und gekennzeichnet sein müssen. Anderenfalls dürfen sie in der EU nicht in den Handel gelangen. Geklagt hatte ein bayrischer Imker, der 2005 gezielt in seinem Honig nach Spuren des Gentech-Mais MON 810 gesucht hat und fündig wurde.

Das Urteil des EuGH stellt klar, jedes Lebensmittel, das Material aus genetisch veränderten Pflanzen enthält, unterliegt dem europäischen Gentechnikrecht. Es ist dann ein aus genetisch veränderten Organismen oder mit Zutaten aus genetisch veränderten Organismen hergestelltes Lebensmittel. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Sicherheitsprüfung durchgeführt werden muss und eine Zulassung nach der europäischen Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003) erforderlich ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht,

1.    einen Kontrollschwerpunkt im Hinblick auf GVO in Honig zu veranlassen. Honig oder Lebensmittel, die Honig als Zutat verwenden, sind auf nicht zugelassene gentechnisch veränderte Zutaten zu untersuchen,

2.    sicherzustellen, dass kein Honig oder Lebensmittel, die Honig als Zutat verwenden, in den Handel gelangt, der eine oder mehrere nicht hierfür zugelassene gentechnisch veränderte Zutaten enthält,


3.    für Honig aus Ländern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, Zertifikate einzufordern, die deren Verkehrsfähigkeit sicherstellen. Der Nachweis, dass sich keine nicht hierfür zugelassene gentechnisch veränderte Zutat im Produkt befindet, muss Voraussetzung für den Vertrieb von Honig in Österreich sein. Dies ist auch für Lebensmittel, die Honig als Zutat verwenden sicherzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.