1667/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.09.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich

 

 

Die Durchschnittsgehälter der Frauen liegen in Österreich im internationalen EU-Vergleich deutlich unter jenen der Männer. Das hat sich auch in den vergangenen Jahren nicht geändert.

Konkrete Schritte sind notwendig, um die Lohnschere zwischen Männern und Frauen endlich zu schließen. Der im Raum stehende Vorschlag, außertourliche Gehaltsrunden für Frauen zu erwirken, ist zu begrüßen, aber geht nicht weit genug, um die Situation der Frauen in Österreich tiefgreifend zu verbessern.

 

Die Familienstrukturen haben sich in den EU-Ländern und somit auch in Österreich in den vergangenen 20 Jahren wesentlich verändert. Die Zahl der Mehr-Generationen-Haushalte sinkt, während die Zahl der Scheidungen und der Alleinerziehenden steigt. Dadurch werden innerfamiliäre Unterstützungsstrukturen, die bisher präventiv gegen ein Abrutschen in die Armut gewirkt haben, geschwächt. 29 Prozent der Alleinerzieherinnen sind einem überdurchschnittlich hohen Armutsrisiko ausgesetzt, sagt eine Studie des Sozialministeriums.

 

Gefordert ist die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich, welches folgende Maßnahmen beinhaltet:

 

1.    Eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung einschließlich einer  Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden ist sicher zu stellen.

2.    In den Kollektivverträgen müssen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.

3.    Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen müssen wie die eben genannten Zeiten der Kinderbetreuung für das kollektivvertragliche Vorrücken zählen.


4.    Wirksamere Förderprogramme für den Wiedereinstieg in den Beruf müssen ins Leben gerufen werden.

5.    Außertourliche Gehaltsrunden für Frauen sind durch zu führen.

6.    Bildungsmaßnahmen, die Handlungskompetenzen stärken, also über rein fachliche Qualifizierung hinausgehen, sind anzustreben.

7.    Eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung sowie eine Ausdehnung der Altersgrenze ist zu erwirken.

8.    Maßnahmen im Zivilrechtsbereich zur Entlastung von Alleinerzieherinnen, die nach dem Ende einer Ehe/Partnerschaft mit finanziellen Belastungen aus der Zeit dieser Ehe/Partnerschaft konfrontiert sind, müssen gesetzt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich vorzulegen, das insbesondere folgende Maßnahmen enthalten soll:

 

1.    Eine echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung einschließlich einer Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung von Alleinerziehenden ist sicher zu stellen.

2.    In den Kollektivverträgen müssen die Zeiten der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Kinderbetreuung bei der Gehaltseinstufung mit einberechnet werden.

3.    Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen müssen wie die eben genannten Zeiten der Kinderbetreuung für das kollektivvertragliche Vorrücken zählen.

4.    Wirksamere Förderprogramme für den Wiedereinstieg in den Beruf müssen ins Leben gerufen werden.

5.    Außertourliche Gehaltsrunden für Frauen sind durch zu führen.

6.    Bildungsmaßnahmen, die Handlungskompetenzen stärken, also über rein fachliche Qualifizierung hinausgehen, sind anzustreben.

7.    Eine Verbesserung der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung sowie eine Ausdehnung der Altersgrenze ist zu erwirken.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.