1672/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alexander Van der Bellen, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde
betreffend Antrag auf Unterstützung der Anerkennung der Eigenstaatlichkeit Palästinas in der UNO
BEGRÜNDUNG
Am Freitag, den 23. 09.2011, wird die palästinensische Führung unter Präsident Mahmoud Abbas im Rahmen der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York einen Antrag auf UNO-Mitgliedschaft eines unabhängigen palästinensischen Staates stellen.
Hintergrund ist der ins Stocken geratene Friedensprozess zwischen Palästinensern und Israelis. Für die Palästinenser wurde in den letzten Monaten zusehends erkennbar, dass Verhandlungen mit der Netanjahu-Regierung nicht zu einem Kompromiss führen würden. Die palästinensische Führung steht jedoch angesichts des Stillstands im Nahost-Friedensprozess und der erschöpften palästinensischen Verhandlungsmittel unter Handlungsdruck. Die palästinensische Führung sieht in dem Antrag bei der UNO eine Möglichkeit, den Friedensprozess wieder zu beleben. Die Anerkennung einer Mitgliedschaft Palästinas in der UN würde den Konflikt von der innerstaatlichen Ebene auf die zwischenstaatliche Ebene heben, neue Ausgangsposition für Verhandlungen schaffen und dadurch neue Lösungsansätze ermöglichen. Palästina könnte beispielsweise seine Ansprüche gegenüber Israel in den verschiedenen Menschenrechtsgremien der UN und vor dem Internationalen Gerichtshof geltend machen.
Die USA haben angekündigt, gegen den Antrag Palästinas auf Vollmitgliedschaft in der UN ein Veto im Sicherheitsrat einzulegen.
In diesem Fall bleiben Palästina zwei Optionen:
1) Sie können einen Antrag auf Beobachterstatus als Nichtmitgliedstaat stellen, dem die Generalversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmen kann. Konkret könnte Palästina dadurch das Recht erhalten, Kandidaten für Ämter in UN-Organisationen zu benennen und Vollmitglied in UN-Unterorganisationen zu werden.
2) Palästina kann in der Generalversammlung eine Resolution zur Anerkennung eines unabhängigen palästinensischen Staates einbringen. Völkerrechtliche Bindung hätte ein solches Votum nicht, die Anerkennung eines Staates muss bilateral ausgesprochen werden. Die Unterstützung einer solchen Resolution würde aber eine gewisse (moralische) Verpflichtung beinhalten, Palästina anzuerkennen.
Palästina erfüllt zurzeit alle völkerrechtlichen Bedingungen des Montevideo Abkommens von 1933 für eine Anerkennung als unabhängiger Staat: Es verfügt über eine ständige Bevölkerung; ein definiertes Staatsgebiet; eine Regierung; und die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben seit Beginn des Oslo-Prozesses 1993 die Bildung eines palästinensischen Staates mit beträchtlichen finanziellen und technischen Hilfen gefördert. Den Willen, einen palästinensischen Staat „zu gegebener Zeit“ anzuerkennen, hat die EU im Dezember 2010 bekräftigt. Des Weiteren haben die UN, der Internationale Währungsfonds und die Weltbank im Frühjahr 2011 bestätigt, dass die Palästinenser die Voraussetzungen von Staatlichkeit erfüllen und bereit sind, die Verpflichtungen, die mit Eigenstaatlichkeit einhergehen, zu übernehmen.
Österreich hat die Bildung eines palästinensischen Staates in den letzten Jahren mit beträchtlichen finanziellen und technischen Hilfen gefördert. Palästina die Staatlichkeit jetzt abzusprechen wäre ein Debakel für die Glaubwürdigkeit Österreichischer Außenpolitik, nicht nur in der arabischen Welt.
Die Anerkennung Palästinas bietet eine Chance, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu verwirklichen, die Konturen einer Zweistaatenlösung zu definieren und eine ausgewogene Ausgangsposition für Verhandlungen zu schaffen. Die Interessen des Staates Israel werden dabei bewusst berücksichtigt. Eine Anerkennung Palästinas bietet somit die Möglichkeit, neue Wege zur Zweistaatenregelung zu finden. Der Friedensprozess wird demzufolge keineswegs umgangen, sondern kann dadurch wiederbelebt und gestärkt werden. Dies ist im Eigeninteresse Israels.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine UNO-Mitgliedschaft Palästinas öffentlich zu befürworten und einen entsprechenden Antrag anzunehmen.
Im Falle eines Antrags Palästinas auf Zuerkennung des Beobachterstatus als Nichtmitgliedstaat soll Österreich diesem zustimmen, und gegebenenfalls eine Resolution zur Anerkennung Palästinas in der Generalversammlung unterstützen.
Des Weiteren wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Rahmen der EU an der Unterstützung einer Zweistaatenregelung konsequent festzuhalten und sich für eine einheitliche Position der EU für eine Zuerkennung des Beobachterstatus als Nichtmitgliedstaat an Palästina zu engagieren.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.