1673/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.09.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Schenk, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Gewalt gegen Männer

 

Es gibt viele Formen von Gewalt: Neben der körperlichen Gewalt zB. die psychische Gewalt wie Drohungen, Beschimpfungen, Nötigungen, Angstmachen, Freiheitsberaubung, Demonstration von Macht, sexuelle Gewalt und ökonomische Gewalt. Mit „häuslicher Gewalt“ assoziiert man vorwiegend weibliche Opfer. Auch gibt es zahlreiche Studien und Zahlenmaterial, die sich mit den verschiedensten Ausprägungen von männlicher Gewalt an Frauen beschäftigen. Mit der männlichen Opferrolle setzt sich kaum jemand auseinander. Gewalt gegen Männer scheint ein Tabuthema innerhalb der öffentlichen Diskussion zu sein. Auch ist die Dunkelziffer hoch, da die wenigsten Männer damit an die Öffentlichkeit gehen. Zu fixiert scheint die tradierte weibliche Opferrolle.

 

Eine der wenigen heimischen Expertisen zum Thema „Gewalt gegen Männer“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend zu finden. Dort kommt man zum Schluss, dass „Frauen nicht friedlicher als Männer“ seien, die „Raten gewalttätiger Frauen und Männer maximal ein Drittel voneinander abweichen“, dass „Frauen ihre geringere körperliche Stärke durch den Einsatz von Gewaltmitteln kompensieren, die aus einer bestimmten Distanz eingesetzt werden können“ und dass „wenig über die Folgen für männliche Opfer und ihre Bewältigungsstrategien bekannt sei“. Abschließend heißt es: „Es scheint daher notwendig, diese Defizite in den kommenden Jahren zu beseitigen, um ein differenzierteres Bild über diese Problematik zu erlangen.“

 

Wenn es darum geht, gesamtgesellschaftliche Veränderungen zu initiieren, ist es erforderlich auch so zu denken. Aus Kindern, die Gewalt erfahren haben, werden Jugendliche und Erwachsene, die ihre negativen Erfahrungen meist weitergeben. Dies gilt für Frauen ebenso wie für Männer.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht, eine aussagekräftige Studie zum Thema „Gewalt gegen Männer“ in Auftrag zu geben, in welcher auch Bewältigungsstrategien und den Opferschutz berücksichtigt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen