1685/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.10.2011
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Entschließungsantrag

 

Dringlicher Antrag

Gemäß §§ 74a, 93 Abs.2 NRGO

 

des Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler betreffend die Abhaltung von Volksbefragungen.

Eingebracht in der 122. Sitzung des Nationalrates.

 

Aus einer aktuellen Umfrage des IMAS-Instituts geht hervor, dass sich nur noch 5 % der Österreicher sehr stark für Politik interessieren. 21% interessieren sich „ziemlich stark“. Diesen stehen drei Viertel der Bevölkerung gegenüber, die das politische Geschehen kalt lässt. Noch nie habe sich die Bevölkerung so wenig für Politik interessiert, heißt es im IMAS-Report. Vor allem die 16- bis 29- Jährigen zeigen kaum Interesse am politischen Geschehen. Das höchste Interesse am innenpolitischen Geschehen hatte das IMAS-Institut im Jahr 2000 registriert.

 

Dazu passt, dass einer aktuellen OGM-Umfrage zufolge drei Viertel der Wahlberechtigten wenig bis kein Vertrauen in die Politik haben. Es überrascht daher wenig, dass die Unzufriedenheit der Wähler mit der Regierung laut Gallup-Politbarometer einen neuen Höhepunkt erreicht hat. 85 % sind unzufrieden, nur 11% bewerten die Regierungsarbeit positiv. Unter den Wiener Wählern sind nur mehr 5% mit der Bundesregierung zufrieden, aber 93% (!) unzufrieden. Ein Negativrekord.

 

Mittlerweile sprechen sich auch 51% für Neuwahlen aus, zumal die Bundesregierung nicht ansatzweise in der Lage ist, wichtigste Fragen richtungsweisend zu entscheiden. Bei den Jungen unter 30 sind es sogar 64%. Bei den Opinion Leadern 73%. Ein naheliegender Ausweg wäre die Inanspruchnahme des Rechtsinstitutes der Volksbefragung um über die Reformstarre der großen Koalition hinweg zu kommen. Letztlich geht das Recht vom Volk aus.

 

Aus diesem Grunde stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG jeweils einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung zu folgenden Angelegenheiten zur Beschlussfassung vorzulegen:


  1. Nichtteilnahme Österreichs an einer Europäischen Transferunion.
  2. Einführung einer zeitlich limitierten Millionärssolidaritätssteuer.
  3. Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht.
  4. Beibehaltung des freien Hochschulzuganges.
  5. Ausschluss von Fremden aus der Mindestsicherung.
  6. Beibehaltung der nationalstaatlichen Kompetenz zur temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.