1693/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
12.10.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend Erstellung eines jährlichen Berichts zu Ein-Personen-Unternehmen (EPU)
BEGRÜNDUNG
In Österreich gibt es derzeit rund 240.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Damit ist jedes dritte Unternehmen bereits ein EPU (35 Prozent). Gleichzeitig machen Ein-Personen-UnternehmerInnen bereits über 55 Prozent der Mitglieder der Wirtschaftskammer aus.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass Ein-Personen-UnternehmerInnen einen wichtigen Eckpfeiler der österreichischen Wirtschaft darstellen. Denn EPU sind nicht nur innovativ und flexibel, sie schaffen und sichern ihren Arbeitsplatz auch selber.
Trotz der Wichtigkeit und der zunehmenden Bedeutung dieses Unternehmenssegments gibt es in Österreich jedoch kaum Studien und aktuelle Zahlen zu den EPU. So bilden eine 6-seitige Zusammenfassung der KMU Forschung zum Status Quo der EPU aus dem Jahr 2009 und einige wenige von der Wirtschaftskammer erhobene Kennzahlen mit Stand 2010, die einzigen seriösen Datenquellen zur Situation von EPU in Österreich. Der aktuelle Wirtschaftsbericht 2011 handelt die Thematik der EPU gar in einem Absatz ab.
Gerade der Bereich der EPU ist aber überaus dynamisch und ständig im Wandel begriffen. Deshalb sind hier umfassende Erhebungen und Analysen in kürzeren Abständen dringend erforderlich um den Anforderungen und Bedürfnissen dieses wichtigen Unternehmenssegments gerecht zu werden. Zu untersuchen bzw. zu erheben sind unter anderem die Motivation zur Gründung von EPU, EPU-affine Branchen, Unternehmerprofile der EPU, Gründungsdaten, ihre Finanzierungsstrukturen, Weiterbildungserfordernisse sowie die soziale Absicherung und Einkommenssituation von Ein-Personen-Unternehmungen. Mit den gewonnen Informationen können entsprechend effiziente und effektive Förderinstrumente und -programme entwickelt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, jährlich eine umfassende Erhebung zu den heimischen Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Auftrag zu geben und in Folge die Ergebnisse in Form eines Berichtes zu veröffentlichen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.