1703/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.10.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung von EU-konformen Behindertenparkausweisen
BEGRÜNDUNG
Seit Jänner 2001 empfiehlt die EU europaweit einheitliche Ausweise für Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen. Diese sind befristet und mit einem Passbild versehen. Dadurch ist eine Benutzung durch Nichtberechtigte oder die Nutzung über den Tod der/der Betroffenen hinaus nicht mehr möglich.
Den EU-einheitlichen Behindertenparkausweis erkennen neben den EU-Mitgliedsländern noch eine Reihe weiterer Staaten, wie Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Serbien, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Russland, Schweiz, Türkei, Ukraine und Weißrussland an.
In Deutschland sind seit 1.1.2011 nach einer Übergangsfrist nur mehr die neuen EU-einheitlichen Behindertenparkausweise gültig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die in § 29b StVO geregelten Behindertenparkausweise durch Verordnung in EU-konforme Ausweise umzuwandeln.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.