1725/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Ab 1. Jänner 2012 ist in der EU die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen verboten. Einige EU-Mitgliedstaaten werden die Frist des Verbots von Legebatterien zum 31. Dezember 2011 nicht einhalten.

 

In Österreich ist seit 1. Jänner 2009 die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen untersagt. Diese Vorreiterrolle bot die Chance, die KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung.

 

Beim Einzel-Ei wird über die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert (EU-VO 557/2007): Auf jedem Ei befindet sich eine Identifikationsnummer, die Informationen zu Haltungsform und Herkunft gibt und eine komplette Rückverfolgbarkeit bis zum Legebetrieb gewährleistet. Die Code-Nummer auf dem Ei steht für das Haltungssystem (0=Bio-Freilandhaltung, 1=konventionelle Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung) - Herkunftsland (AT=Österreich) und die Herkunft (Legebetrieb mit Stallnummer; z.B. 0-AT-1234567 steht auf einem Bio-Ei aus Österreich, vom Legebetrieb mit der Nummer 1234567).

 

Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) sowie in der Gastronomie gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht. Die KonsumentInnen können daher nicht erkennen, ob diese Produkte Eier aus Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung enthalten. Dies ist insofern von Bedeutung, als zwei Drittel der verwendeten Eier über Produkte wie Mehlspeisen, Mayonnaise oder Nudeln konsumiert werden.

 

Derzeit sind die KonsumentInnen in diesem Bereich auf eine freiwillige Kennzeichnung angewiesen. Heimische Bäuerinnen und Bauern befürchten, dass die Eierverarbeitungsindustrie billigere Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlicher produzierte Eier aus Boden-oder Freilandhaltung zu verwenden. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die rechtlichen Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung dahingehend geändert werden, dass Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten und in der Gastronomie angeboten werden, verpflichtend angegeben werden müssen.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert alle Maßnahmen zu ergreifen, um ab 1. Januar 2012 ein striktes Importverbot für Eier aus jenen EU-Staaten durchzusetzen, welche das Käfighaltungsverbot noch nicht umgesetzt haben.

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, auf EU-Ebene Initiativen zu ergreifen, damit die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art ausgedehnt wird sowie die Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und deren Kennzeichnung zu fördern und zu stärken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.