1729/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2011
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                    Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ernest Windholz,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden)  der Wirtschaftskammern

 

 

Die Grundumlage als Teil der seitens der Kammermitglieder zu leistenden Beiträge ist gemäß § 123 Wirtschaftskammergesetz von den Mitgliedern der Fachgruppen (Fachverbände) zu entrichten. Zugehörigkeiten zu mehreren Fachgruppen aufgrund mehrerer Berechtigungen führen in der Praxis dazu, dass eine große Zahl an Mitgliedern die Grundumlage mehrfach entrichten muss.

Bereits im Zuge der Budgetberatungen betreffend den BVA für das Jahr 2010 hat das BZÖ eine schriftliche Anfrage betreffend die Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in der WKO eingebracht, die seitens des Ministeriums unter anderem damit beantwortet wurde, dass sich im Zuge der umfassenden Reform der Fachorganisationsstruktur die Mehrfachmitgliedschaften maßgeblich reduzieren werden.

Faktum ist jedoch,  dass auch als Folge der Mehrfachmitgliedschaften entsprechend der Mitgliederstatistik der WKO für das Jahr 2010 die Zahl der Spartenmitglieder um circa 19,6 % höher als die Zahl der Kammermitglieder ist bzw. auf Ebene der Fachgruppen es um fast 32 % mehr Fachgruppenmitglieder als Kammermitglieder gibt.

16,2 % der Kammermitglieder besitzen Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen und immerhin noch 6,3 % sind drei oder mehr Fachgruppen zuzurechnen.


Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten muss es daher, nicht zuletzt im Sinne einer Entlastung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Österreich, Ziel sein, die Grundumlage grundsätzlich nur mehr dort vorzuschreiben, wo der wirtschaftliche Schwerpunkt des Unternehmens liegt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert im Interesse der Entlastung der heimischen Unternehmen sich in Gesprächen mit den Vertretern der Wirtschaftskammern dafür einzusetzen, dass Mehrfachmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern und damit einhergehende Mehrbelastungen durch die Notwendigkeit der Entrichtung von mehreren Grundumlagen abgeschafft werden.“

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie.

 

 

 

Wien, 16. November 2011