1732/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend einen Gleichstellungsbericht

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Es gibt einige Berichte, die sich mit dem Thema Gleichstellung in Österreich befassen wie die Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen, die Frauenberichte, die Gleichbehandlungsberichte des Bundes und die Gleichbehandlungsberichte für die Privatwirtschaft. Diese Berichte bieten wertvolle statistische Analysen zu Entwicklungen in der Vergangenheit und versuchen Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich der Gleichstellungspolitik in Österreich zu evaluieren. Eine Eingrenzung der Evaluierung auf dezidiert frauen- oder genderspezifische Maßnahmen durch die Bundesregierung ist jedoch deshalb viel zu kurz gegriffen, weil damit alle anderen bestehenden oder neu beschlossenen gesetzlichen Regelungen, die in ihren Auswirkungen frauenspezifische Maßnahmen konterkarieren (könnten), nicht erfasst werden.

 

 

Diese Problematik wird auch im Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen treffend beschrieben. Trotz der Maßnahmen-vielfalt zur Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt rangiere der Gender Pay Gap im EU-Vergleich seit Jahren fast auf Rekordhöhe. Das werfe die Frage auf, wodurch die Wirksamkeit der Maßnahmen hier konkret verhindert wird. Eine Frage, auf die der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen letztlich eine Antwort schuldig bleiben musste.

 

 

Frauen- und gleichstellungspolitische Ziele können nur dann erreicht werden, wenn es einen Blick „aufs Ganze“ gibt. Derzeit muss es wohl so sein, dass gleichstellungspolitische Maßnahmen durch andere gesetzliche Maßnahmen ausgehebelt werden. Um eine Grundlage für zukunftsorientierte und über den Lebensverlauf konsistente Gleichstellungspolitik von Frauen und Männern zu erhalten, brauche es einer unabhängigen ExpertInnenkommission, die Analysen und Handlungsempfehlungen im Bereich der Gleichstellungspolitik für die Bundesregierung erstellt. In einem Bericht sollte dann jedes einzelne Ressort der Bundesregierung zu den Analysen und Handlungsempfehlungen Stellung nehmen.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen ressortübergreifenden Gleichstellungsbericht zu erstellen, in dem alle Ressorts zu den von einer unabhängigen ExpertInnenkommission erstellten Analysen und Handlungs-empfehlungen im Bereich Gleichstellungspolitik Stellung beziehen und diesen dem Nationalrat zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.