1733/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend eine Geschlechterquote in Gremien im Einflussbereich des Bundes

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen ist ein Schwerpunkt der EU-Kommission im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn eine zu geringe Repräsentanz von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen stellte ein Demokratiedefizit dar.

 

Gerade im öffentlichen Dienst und in staatsnahen Einrichtungen bzw. Unternehmen sollte die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien sichergestellt werden. Eine gesetzliche Festlegung einer Quote, um die geschlechtergerechte Besetzung von Gremien sicherzustellen, ähnlicher jener Regelung, die bereits jetzt für Gremien an den Universitäten gilt, muss auch im gesamten Bundesdienst machbar sein.

 

Damit ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Gremien erreicht werden kann, sollte festgelegt werden, dass maximal 60% der in einem Gremium vertretenen Geschlechter dem gleichen Geschlecht angehören dürfen. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass für jede Nominierung in ein Gremium die Verpflichtung zur Doppelbenennung durch die vorschlagsberechtigte Stelle besteht. Dies würde sicherstellen, dass für jeden Gremiensitz jeweils eine Frau und ein Mann gleicher Eignung zu benennen sind, die entsprechend dem aktuellen Geschlechter-verhältnis im Gremium nachrücken können. Ein regelmäßiger Gremienbericht, wie es ihn zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland gibt, soll sowohl Fortschritte als auch bestehende Defizite bei der geschlechtergerechten Besetzung von Gremien aufzeigen und ist daher ein wichtiges Informations- und Controllinginstrument.

 

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der  folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen und insbesondere in Gremien vorsieht:

·         In allen Gremien im Einflussbereich des Bundes ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis sicherzustellen, in dem maximal 60% der in einem Gremium vertretenen Geschlechter dem gleichen Geschlecht angehören dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.