1734/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

Betreffend freiwillige Speicherung von Gesundheitsdaten auf der E-Card anstatt ELGA

 

 

Das Projekt „ELGA“ hat wie bereits bei der Gründung der ELGA GmbH befürchtet eine unüberschaubare Größe und Dimension erreicht die hohe Gesamtkosten verursacht, keinen ausreichenden Datenschutz gewährleistet, nicht der Lage ist die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten sicherzustellen, dubiose Strafzahlungen vorsieht und damit nicht von den wichtigsten Stakeholdern im Gesundheitssystem - den Ärzten und Spitälern -mitgetragen werden kann.

 

Die Überlegungen die bisher jedoch im Sinne einer gemeinsamen Nutzung von vorhandenen Patientendaten von allen mitbefassten Einrichtungen und Arbeitsgruppen angestellt wurden, sollen aber keinesfalls vergebens gewesen sein, sondern umgehend - in einer vorerst kleineren und überschaubaren Maßnahme – ihre Umsetzung finden.

Insbesondere multimorbide und chronisch Kranke Menschen sind daran interessiert, dass ihre ärztlichen Diagnosen im Sinne eines besseren Heilungserfolges zusammengeführt werden. Dem gegenüber stehen die Befürchtungen von Menschen im Arbeitsleben, dass Erkrankungen die sie im Berufsleben oder auch familiären Umfeld keinesfalls preisgeben würden, bekannt werden könnten - und die genau deshalb von den handelnden politischen Verantwortlichen besonders ernst genommen werden müssen.

 

Die E-Card, die bereits alle Menschen in Österreich begleitet und in welche die Menschen Vertrauen haben, besitzt bereits eine definierte Speicherkapazität die noch zusätzlich ausgeweitet werden kann. Terminals um diese „zu lesen“ sind bereits flächendeckend in Österlich vorhanden. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist es, dass die Gesundheitsdaten von Bürgerinnen und Bürgern, die dieses ausdrücklich wollen, ausschließlich auf dieser E-Card zusammengeführt werden können.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Erweiterung der E-Card zur Speicherung von Gesundheitsdaten für Bürgerinnen und Bürger - die dieses ausdrücklich wünschen - vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 18. November 2011