1740/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager,

Dr. Andreas Karlsböck, Stefan Markowitz, Hermann Krist, Johann Rädler,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Inverkehrbringen und Neuklassifizierung von nicht handelsüblichen Laserpointern

 

Weltweit – so auch in Europa und Österreich – haben Laser-Attacken gegenüber verschiedenen Verkehrsträgern (Flugzeuge, Autos etc.), aber auch gegenüber einzelnen Personen zugenommen. So versuchen beispielsweise Hooligans im Sport – insbesondere bei internationalen Fußballmeisterschaftsspielen (Champions-League) – Fußballer vor einem Strafstoß zu irritieren bzw. zu verletzen. Damit können sportliche Ereignisse nachteilig beeinflusst werden. Andere wiederum üben Attacken auf Luftverkehrsjets aus. „Daten der europäischen zentralen Datenbank der Eccairs zeigen, dass sich die Zahl der in Europa in den Jahren 2008, 2009 und 2010 gemeldeten Angriffe auf 11 bzw. 383 und 2010 auf 699 belief. Informationen der nationalen Behörden zeigen eine deutliche Zunahme der Zahl der Angriffe in Griechenland, den Niederlanden, Spanien und dem Vereinigten Königreich“ (EU-Verkehrskommissar Siim Kallas). Allein in Amsterdam wurden ca. 300 Vorfälle bekannt, über 3.000 in den USA. Damit werden Menschenleben – Passagiere wie Flugpersonal – massiv gefährdet.

 

In Österreich ist die Abgabe von Laserpointer in der sogenannten Laserpointer-Verordnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (BGBl. II 1999/321) geregelt. Nun befinden sich allerdings Laserpointer am Markt, die eine Laserstärke von bis zu 300 Miliwatt aufweisen, die nicht nur bei Menschen zu schweren Augenverletzungen führen können, sondern auch Flugzeuge zum Absturz bringen oder im Straßenverkehr schwere Unfälle verursachen können. Ein besonderes Problem stellt dabei der Versandhandel dar (z.B. Laserpointer aus China). Auf europäischer Ebene wird dieses Problem bereits in der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) diskutiert. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen nach der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit notwendig sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht

 

1.      die Laserpointer-Verordnung dahingehend zu überarbeiten, dass Laserpointer ab der Klasse 3 generell an Letztverbraucher/innen nicht abgegeben werden dürfen,

2.      zu prüfen, ob der bestimmungswidrige Gebrauch von Laserpointern durch Privatpersonen, der zur Gefährdung von Menschen führen kann, ab der Laserklasse 3 wie die Verwendung einer Waffe bestraft werden kann sowie

3.      auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen zu unterstützen, die auf ein Verbot bzw. Verkehrsbeschränkung nicht handelsüblicher Laserpointer (ab Laserklasse 3) für Privatpersonen hinauslaufen (Normung).“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Konsumentenschutzausschuss