1741/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Neubauer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex

 

 

Die Regierung hat sich mit den Seniorenvertretern über eine Pensionsanpassung für 2012 in drei Stufen geeinigt. Pensionen bis 3300 Euro im Monat werden im kommenden Jahr um 2,7 Prozent angehoben, das entspricht der Inflationsrate. Von 3301 Euro bis 5940 Euro Monatspension wird die Erhöhung sukzessive von 2,7 auf 1,5 Prozent gesenkt. Ab 5941 Euro macht die Erhöhung einheitlich 1,5 Prozent aus. Somit kommt es auch 2012 zu einer Ungleichbehandlung der Pensionsbezieher.

 

Gefordert ist eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den  Pensionistenpreisindex, der für das Jahr 2012 2,8 Prozent beträgt. Der  Pensionistenpreisindex zeigt auf, dass Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind als Durchschnittshaushalte, er enthält speziell für Pensionisten relevante Produkte und Leistungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex vorsieht.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.