1751/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.11.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft 

 

 

Laut § 33 Einkommensteuergesetz 1988 sind derzeit Einkommen bis zu einer Höhe von jährlich 11.000,- Euro steuerfrei. Einkommen über 11.000,- Euro unterliegen der Einkommensteuerpflicht, wobei der Eingangssteuersatz bei 36,5% liegt. Für Einkommensteile über 60.000.- Euro beträgt der Steuersatz 50%.

Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Entlastung des Mittelstandes und der Arbeitnehmer dringend notwendig. Seit Jahren steigen die Nettorealeinkommen kaum bis gar nicht mehr, vielmehr liegt die jährliche Inflation seit längerem über den Lohnsteigerungen, d.h. die Arbeitnehmer verdienen derzeit trotz Lohnsteigerungen real immer weniger.

Die sinkenden Realeinkommen führen zu steigender Armut, zu verstärkter Armutsgefährdung und zu einer Verringerung der Kaufkraft. Zudem ist der Eingangssteuersatz mit 36,5% zu hoch, die Einkommensgrenze, ab der der Höchststeuersatz von 50% gilt, zu niedrig.

Die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Erhöhung der Einkommensgrenze, ab der eine 50%-ige Versteuerung anzuwenden ist, sind ein einfacher und erster Schritt in Richtung Stärkung der Kaufkraft und damit zur finanziellen Stärkung aller Familien und Arbeitnehmer. Zudem ergeben sich dadurch auch neue Chancen für den Wirtschaftsstandort Österreich samt seiner Wettbewerbsfähigkeit.

 

Zur Entlastung des Mittelstandes und aller Arbeitnehmer stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass im Einkommensteuergesetz 1988 der Eingangssteuersatz von 36,5% auf 25% gesenkt wird sowie der Steuersatz von 50% erst ab einem Einkommen ab 80.000.- Euro gilt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.