1770/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verpflichtende Obduktionen bei Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftbeteiligung

 

Laut aktuellem ÖBIG-Bericht gab es im Jahr 2010 170 direkt suchtgiftbezogene Todesfälle. 17 weitere Fälle konnten aufgrund des Fehlens der notwendigen gerichtsmedizinischen Befunde nicht bestätigt werden.

 

Laut StPO kann eine Obduktion nur dann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tod einer Person durch eine Straftat verursacht worden ist. Allfällige vom Verstorbenen selbst im Zusammenhang mit einem möglichen Suchtmittelmissbrauch begangene Straftaten können demnach nicht Anlass für eine Obduktion sein, das es nicht Aufgabe des Strafverfahrens ist, einen Tatverdacht gegen einen bereits Verstorbenen zu klären (BMJ in der Anfragebeantwortung „Obduktion von Drogentoten“, XXIV.GP.-NR 8736/AB).

 

Ein grundsätzliches Problem in der Drogenpolitik ist eine ungenaue Datenlage. In diesem Sinne kann eine Änderung des Suchtmittelgesetzes im Sinne einer automatisch verpflichtend durchzuführenden Obduktion bei Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftmissbrauch zumindest in diesem Bereich Abhilfe schaffen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, wonach bei allen Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftmissbrauch automatisch eine Obduktion angeordnet werden kann.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

Wien, am 6. Dezember 2011