178/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky und

weiterer Abgeordneter

betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen tritt im Kopf eine Absorption hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf, die durch die so genannte spezifische Absorptionsrate (SAR), einem Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz (W/kg), quantifiziert wird. Die Begrenzung dieser Absorptionsrate ist ein international akzeptiertes Strahlenschutzkriterium im Bereich hochfrequenter elektromagnetischer Felder.

Je geringer dieser Wert ist, desto geringer sind auch die gesundheitlichen Bedenken und ein allfälliges Krebsrisiko.

Besonders bei Kindern ist ein Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen, da die hochfrequente Strahlung aufgrund der dünneren Schädelknochen noch tiefer eindringen kann. Kinder stehen jedoch immer mehr im Fokus von Werbemaßnahmen der Mobilfunkbetreiber. 70 Prozent der 12- bis 13-jährigen in Europa besitzen bereits ein Mobiltelefon, Tendenz steigend.

Es ist für Eltern daher sehr wichtig zu wissen, wie hoch der SAR-Wert eines Mobiltelefons ist, dass sie ihren Kindern kaufen bzw. mit dem sie den Kindern das Telefonieren gestatten wollen.

Viele Hersteller geben die SAR-Werte in den Bedienungsanleitungen an. Um die Konsumenten ausreichend zu informieren, ist es sinnvoll, die Hersteller zur Angabe des SAR-Wertes auf der Verpackung des Mobiltelefons zu verpflichten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um eine Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes auf der Verpackung einzuführen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.