1788/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Großruck, Kirchgatterer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz von Journalisten

 

 

Angriffe gegenüber Journalisten haben sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht. Gemäß den Aufzeichnungen unabhängiger Beobachter, wie des Internationalen Presseinstituts (IPI) mit Sitz in Wien, sind seit dem Jahr 2000 über 900 Journalisten weltweit aufgrund ihres Berufs ums Leben gekommen. Besonders alarmierend ist die Häufung gezielter Tötungen von Journalisten. Somalia, Irak, Pakistan, Mexiko und die Russische Föderation gehören zu den Ländern mit der höchsten Anzahl von Angriffen gegenüber Journalisten. Die Aufklärungsquote ist dabei erschreckend gering – rund 94% aller bekannt gewordenen Fälle bleiben unaufgeklärt und die Täter werden nur in den seltensten Fällen zur Verantwortung gezogen.

Die Arbeit von Journalisten ist eine tragende Säule des universalen, unveräußerlichen Rechts auf Pressefreiheit, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Artikel 19 Absatz 2 des Internationalen Pakts für Bürgerliche und Politische Rechte verankert ist. Im bewaffneten Konflikt genießen Journalisten den vollen Schutz als Zivilisten gemäß den Genfer Abkommen. Eine gezielte Tötung ist als Kriegsverbrechen zu qualifizieren. Die Staaten trifft somit eine klare Schutzverpflichtung, die Arbeit von Journalisten sicherzustellen. Von internationalen Menschenrechtsbeobachtern wird jedoch oft auf die große Kluft zwischen den bestehenden internationalen Verpflichtungen und deren tatsächlicher Umsetzung hingewiesen. Dies trifft insbesondere auf Situationen zu, in denen kein bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts vorliegt.

 

Dem Menschenrechtsrat, als dem zentralen Organ der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte, kommt eine bedeutende Rolle im Hinblick auf den Schutz von Journalisten zu. In den letzten Jahren wurden vom Sonderberichterstatter des Rates zur Meinungsäußerungsfreiheit wesentliche Empfehlungen entwickelt, die bislang jedoch nur unzureichend umgesetzt wurden. Insbesondere müssen konkrete Maßnahmen im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie im Bereich der Prävention von Angriffen gegenüber Journalisten gesetzt werden.

 

Dies sind Herausforderungen, zu denen auch Österreich in den relevanten internationalen Gremien klare Akzente setzen sollte.


Als Mitglied des VN-Menschenrechtsrates ist Österreich im Sinne seines traditionellen Einsatzes für die Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besonders gefordert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich während der dreijährigen Mitgliedschaft Österreichs im Menschenrechtsrat nachdrücklich für eine Verbesserung des Schutzes von Journalisten einzusetzen, insbesondere durch Betreibung folgender Anliegen:

 

Aktive Rolle Österreichs im VN-Menschenrechtsrat mit dem Ziel der Annahme einer Resolution im Rat mit der ein allgemein verbindlicher politischer Rahmen für eine Stärkung der Mechanismen zum Schutz von Journalisten geschaffen werden soll. 

 

Unterstützung von Maßnahmen einschlägiger internationaler Organisationen zum besseren Schutz von Journalisten, insbesondere im Kampf gegen die Straflosigkeit und im Bereich der Prävention von Angriffen auf Journalisten.

 

Eintreten für die Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen als Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Grundfreiheiten, wie insbesondere der Meinungsäußerung- und Pressefreiheit. „

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.