1789/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 07.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kirchgatterer, Großruck
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Empfehlungen des VN-Menschenrechtsrates
Österreich hat im Rahmen der Universellen Länderprüfung durch den VN-Menschenrechtsrat (Universal Periodic Review) am 26. Jänner 2011 eine Reihe von Empfehlungen im Zusammenhang mit dem absoluten Folterverbot und den daraus entstehenden Verpflichtungen angenommen (A/HRC/17/8 und Add. 1). Diese Empfehlungen spiegeln auch zum Teil jene des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen CAT (CAT/C/SR.950) und des Ausschusses zur Folterprävention des Europarates CPT (CPT/Inf (2010) 5) wieder.
Angesichts einiger in den Berichten geschildeter Einzelfälle aus der Vergangenheit gehen die Antragsteller davon aus, dass staatliche Stellen alle Maßnahmen ergreifen, um in Zukunft solche Vorfälle zu vermeiden. Sie erwarten zudem, dass etwaige künftige Fälle staatlicher Gewalt oder erniedrigender Behandlung unverzüglich und unabhängig aufgeklärt werden und dass regelmäßig menschenrechtliche Fortbildungen des jeweils zuständigen Personals stattfinden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
„die im Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) an die österreichische Regierung über seinen Besuch in Österreich sowie die in CAT/C/SR. 950 geäußerten und im Falle ihrer bisherigen Nicht-Berücksichtigung ausgesprochenen Empfehlungen sorgfältig zu überprüfen, diese auch im UPR-Follow up Prozess zu berücksichtigen und nach Maßgabe der Möglichkeiten umzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.