1790/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 07.12.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kirchgatterer, Großruck
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Folter bekämpfen und Folteropfer unterstützen
Der Internationale Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni mahnt jährlich die Welt, beharrlich für die Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe einzutreten sowie die Opfer mit aller Kraft zu unterstützen. Die weltweite Bekämpfung der Folter ist eine der wichtigsten menschenrechtlichen Aufgaben.
Das Folterverbot ist in zahlreichen internationalen und regionalen Konventionen verankert und gilt absolut. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) bekräftigt das Verbot regelmäßig, und dennoch wird es laut Amnesty International von mindestens 111 Staaten missachtet. Rechtlich gibt es keinerlei Ermessensspielraum für Verhörmethoden, die auf Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung beruhen. Dies gilt für Friedens- wie Kriegszeiten. Folter ist immer ein Anschlag auf die Würde des Menschen. Die Opfer sind, so sie die Tortur überleben, meist ein Leben lang traumatisiert. Die Mehrheit bleibt in den Verfolgerstaaten, oft als Binnenflüchtlinge; nur wenige können in Länder fliehen, wo sie vor Verfolgung und Folter geschützt sind. Frauen sind aufgrund geschlechtsspezifischer Foltermethoden und deren Wirkungen besonders verletzlich.
Mit den „Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ hat sich die EU zur systematischen Bekämpfung der Folter verpflichtet. So wird als strategisches Ziel für die weltweite Förderung von Demokratie und Menschenrechten im Rahmen der Finanziellen Vorschau 2007 bis 2013 die Solidarität mit Opfern von Repression genannt, insbesondere die Unterstützung der Opfer von Folter und Misshandlung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
„1. sich im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union sowie in bilateralen Gesprächen weltweit für die Bekämpfung der Folter einzusetzen;
2. das Büro der VN-Kommissarin für Menschenrechte in seiner Anti-Folterarbeit weiterhin zu unterstützen;
3. sich dafür einzusetzen, dass die EU-Missionen in Drittstaaten konsequent die EU-Leitlinie betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe umsetzen und Folteropfer aktiv vor Ort unterstützen;
4. auf andere Staaten einzuwirken, dass sie die VN-Anti-Folter-Konvention und das Zusatzprotokoll zur VN-Anti-Folter-Konvention ratifizieren und einen nationalen Präventionsmechanismus einrichten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.