1798/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 07.12.2011
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Deaktivierung RFID-Chip
Ein RFID- Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher vor allem im Logistiksektor und im Handel zum Einsatz kommt und zu Kostensenkungen führen soll. Der Chip wird mehr und mehr an Verpackungen, Konsumgüter, Etiketten und auch in Pässen angebracht und ist für Konsumenten unsichtbar. Ein großer Vorteil von RFID ist, dass damit ausgestattete Produkte stets rückverfolgbar und exakt individualisierbar sind, da jeder Chip über eine eindeutige und weltweit nur einmal vergebene Seriennummer verfügt Die positive Eigenschaft dieser Technologie darf aber nicht von datenschutzrechtlichen Risiken ablenken.
Verbraucher haben keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen und in welche Datenbanken diese übertragen werden. Durch diese Datenübertragung ist auch die genaue Lokalisierung des Gegenstands bzw. des Konsumenten möglich. Wenn Konsumenten solche Artikel kaufen, stimmen sie damit automatisch der Datenverarbeitung zu, denn RFID und die damit verbundenen Datenauslesungsmöglichkeiten werden wahrscheinlich zu einem Vertragsbestandteil bei einem Einkauf werden.
Seitens der EU-Kommission wurde 2009 eine Empfehlung zur Umsetzung der Grundsätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen veröffentlicht. Darin wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, sicherzustellen, dass die Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Allgemeinheit Rahmenvorgaben für die Bewertung des Einsatzes von RFID-Anwendungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten entwickelt. 2011 wurden diese Rahmenvorgaben seitens der Wirtschaft veröffentlicht. Inhaltlich legt die EU-Empfehlung nahe, dass beim Kauf von Artikeln mit RFID-Chip, dieser Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicherzustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.