1813/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.01.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Bucher, Petzner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entstaatlichung des ORF
Die jüngsten Personaldebatten im ORF haben die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wieder einmal auf den Missstand gelenkt, dass der ORF in keiner Weise als unabhängig bezeichnet werden kann: Alle wichtigen Funktionen – auch die journalistischen – sind meist eindeutig parteipolitisch besetzt, von den Regierungsparteien wird ungeniert „hineinregiert“. Dies schlägt sich auch messbar nieder, wie die Tatsache beweist, dass laut "ZIB-Watch" die beiden Regierungsparteien derzeit in den Nachrichtensendungen des ORF einen Anteil von rund 80 Prozent halten, die Opposition hingegen nur 20 Prozent.
Die Antragsteller schlagen daher vor, den ORF zu privatisieren und knapp 75 % der ORF-Anteile als Volksaktie zu verkaufen, womit auch eine Finanzierung der Renovierung oder des Neubaus der ORF-Zentrale möglich wäre. Insider sprechen hier einem Finanzbedarf von mindestens 150 Millionen, die sonst dem Steuerzahler zur Last fallen würden. Andererseits könnte der Bund durch eine Sperrminorität von 25 Prozent plus eine Stimme den öffentlich-rechtlichen Auftrag weiterhin sicherstellen.
Um den ORF aus dem Würgegriff der Politik zu befreien, gleichzeitig aber in österreichischer Hand zu behalten stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich den Entwurf einer Novelle zum ORF-Gesetz zuzuleiten, der die Entstaatlichung des ORF durch die Umwandlung von einer Stiftung in eine Aktiengesellschaft vorsieht, wobei der Bund sich zur Sicherung des öffentlich-rechtlichen Auftrages eine Sperrminorität von 25 Prozent plus einer Stimme behalten soll und die restlichen 75 Prozent als Volksaktie aufgelegt werden sollen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.
Wien, am 19. Jänner 2012