1814/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
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Entschließungsantrag

ANTRAG

der Abgeordneten Bucher, Scheibner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bewerbung des Ankaufs von österreichischen Staatsanleihen durch die Österreicherinnen und Österreicher

Die jüngste Krise der Haushalte der Staaten der EU-Länder, insbesondere die Frage der Verschuldung und der Schuldquoten, haben die Frage der Besitzerstruktur der Staatsanleihen wieder in den Mittelpunkt der Betrachtungsweise gerückt.

Während Österreich vor der Einführung des Euro noch zum überwiegenden Teil im Inland, also bei den Österreicherinnen und Österreichern bzw. österreichischen Finanzinstitutionen verschuldet war, so hat sich dieses Verhältnis mittlerweile verschoben, so dass sich 80 Prozent der österreichischen Staatsanleihen im ausländischen Besitz befinden und lediglich 20 Prozent im Inland gehalten werden.

Das Beispiel Japans, wo die Schuldenquote bereits rund 200 Prozent des BIP erreicht hat, aber sämtliche Schulden des Staates im Inland aufgenommen wurden, zeigt sehr deutlich, dass die Besitzerstruktur der Anleihen eine zunehmend wichtige Rolle – nicht zuletzt auch für die Ratingagenturen – spielt.

Es wäre aus diesen Überlegungen dringend geboten, Anreize für Österreicherinnen und Österreicher bzw. österreichischen Finanzinstitutionen zu schaffen, österreichische Staatsanleihen in ihre Portfolios aufzunehmen. Dies könnten etwa durch KESt-Stundungen, Provisionsfreiheit bzw. Schaffung einer Direktkaufmöglichkeit von der Bundesfinanzierungsagentur analog den Bundesschatzscheinen geschehen.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Programm zur Attraktivierung des Ankaufs von österreichischen Staatsanleihen durch Österreicherinnen und Österreicher bzw. österreichische Finanzinstitutionen zu entwickeln und dem Nationalrat zur Abstimmung vorzulegen mit dem Ziel, die Besitzerstruktur der österreichischen Staatsanleihen in Richtung Österreich zu verändern.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.