1816/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.01.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Kurt Grünewald,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

1992 wurde in der 50. ASVG-Novelle die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Trotzdem gibt es immer noch eine gravierende Ungleichbehandlung von psychisch kranken Menschen. Derzeit liegt der Versorgungsgrad mit Psychotherapie in Österreich bei 0,8 Prozent der Bevölkerung, obwohl lt. Bundesverband für Psychotherapie bis zu 5 Prozent, mindestens jedoch 2 Prozent der Bevölkerung einen Behandlungsbedarf aufweisen.

Eine neue Studie des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zeigt, dass von 65.000 Personen, die derzeit in psychotherapeutischer Behandlung sind, lediglich 35.000 einen vollfinanzierten Kassenplatz haben. 30.000 Personen bekommen nur einen Kassenzuschuss in der Höhe von 21,80 Euro. Sie haben also mindestens 60 Euro Selbstbehalt pro Behandlungsstunde.

Der Kassenzuschuss wurde seit 1992 weder erhöht noch wertangepasst. Man rechnet mit mindestens 170.000 Behandlungswilligen, die sich eine Therapie nicht leisten können.

2009 gab die Sozialversicherung 46,8 Mill. Euro für Psychotherapie und 250 Mill. für Psychopharmaka aus.

Unter Zugrundelegung des allgemeinen Verbraucherpreisindex betrug mit Ende 2010 der Zuschuss der Krankenkassen inflationsbereinigt statt € 21,80 nunmehr € 30,85, unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Gesundheitspflege, ambulante Dienstleistungen € 33,16 und unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Gesundheitspflege € 34,49. (Quelle: Statistik Austria)

Die Ausgaben für Psychotherapie sind außerdem je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich gedeckelt und es gibt Restriktionen bei der Therapiedauer.

Der  Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium schreibt in einer Resolution vom 7.6.2011, dass der Auftrag des § 133 Abs. 2 ASVG (ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung) nicht mehr oder nur unzureichend erfüllt werden kann. Aufgrund dessen entstehen durch Somatisierungen, Chronifizierungen und aufwendigere Abklärungen im medizinischen Untersuchungsbereich und erhöhte Folgekosten.

Psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren stark angestiegen und verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten. 30 % der Frühpensionierungen sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen, dazu kommen lange Krankenstände und Klinikaufenthalte.

Lt. WIFO verursacht die Nicht-Behandlung von psychischen Erkrankungen Kosten von geschätzten 2,8 Milliarden Euro.


Neben der Verringerung von menschlichem Leid und der Vermeidung von Suiziden gibt  es also auch ein großes volkswirtschaftliches Interesse, in diesen Bereich zu investieren.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, als Sofortmaßnahme den Kostenzuschuss für Psychotherapie unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex für Gesundheitspflege zu erhöhen  und in weiterer Folge eine gesamtvertragliche Lösung für psychotherapeutische Leistungen sicherzustellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.