1818/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Jannach
und weiterer Abgeordneter
betreffend „Entschädigungszahlungen für wertlos gewordene Milchquoten ab 2015!“
Die Milchquoten werden mit 31.03. 2015 abgeschafft. Das hat die EU-Kommission am 18.11.2010 in ihrem Papier – „KOM (2010) 672 final:
Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ zur Agrarreform deutlich gesagt.
Nach den bisherigen Gesprächen mit den EU-Agrarministern stehe fest, dass Brüssel an der allgemeinen Marktorientierung festhalten und auch die allgemeine Struktur der Marktverwaltungsinstrumente beibehalten will.
Viele Bauern haben in den letzten Jahren massiv in die Milchquote investiert. Ein entschädigungsloses Auslaufen der Milchquote wäre de facto „Diebstahl an bäuerlichem Eigentum“! Eine Fortsetzung der Milchquotenregelung erscheint durchaus sinnvoll.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert,
· sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das bewährte Milchquotensystem zum Schutz der heimischen Milchbauern beibehalten oder eine gleichwertige Mengensteuerung eingeführt wird,
· im Falle des tatsächlichen Auslaufens der Milchquotenregelung dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, jene Landwirte, die in den Kauf von Milchlieferrechten investiert haben und deren Milchquoten wertlos werden, entsprechend finanziell zu entschädigen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss angeregt.