1822/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.01.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation
Der Zweck des Pflegegeldes ist in § 1 BPGG wie folgt definiert:
Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
Das Pflegegeld wurde 1993 in Österreich eingeführt und seit dieser Zeit erst drei Mal valorisiert. Der reale Verlust beträgt daher seit der Einführung rund 20 Prozent.
Um dem Zweck des Pflegegeldes weiterhin entsprechen zu können, ist zumindest eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation notwendig.
Ebenso ist eine Valorisierung der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht, nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation beinhaltet sowie der behinderungsbedingten Absetzbeträge und Zuschüsse, sofern darauf auf Grund von Art und Grad der Behinderung ein Rechtsanspruch besteht.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.