1844/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Goldpolitik der Österreichischen Nationalbank

 

 

Gold kommt in Zeiten wirtschaftlicher Verwerfungen erhebliche Bedeutung zu. Die Zukunft des Euroraumes in seiner derzeitigen Struktur ist ungewiss. Goldreserven eröffnen die Möglichkeit, im Notfall eine neue Währung zu begründen. Dafür müssen die Reserven greifbar sein. Die gegenwärtige Lagerungspolitik der Österreichischen Nationalbank trägt dieser Voraussetzung nicht Rechnung. Ein großer Teil des Goldes der OeNb lagert im überschuldeten Ausland. Die Verlässlichkeit dieser Lagerorte und die Sicherheit des Goldes sind unter diesen Umständen zu hinterfragen. Allein der Transfer auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich wird Anforderungen an die Souveränität des Staates gerecht.

 

Zudem soll die Nationalbank verpflichtet werden, ausnahmlos physisches Gold halten. Der internationale Vergleich zeigt die Berechtigung dieser oben genannten Forderungen. Die Schweizerische Volkspartei hat ähnliche Forderungen erhoben, die die Schweiz und ihre Bevölkerung im Fall einer neuerlichen Eskalation der Krise schützen sollen. Die österreichische Bundesregierung hat bisher keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Republik ergriffen. Haftungen für andere Euroländer bedrohen die langfristige Zahlungsfähigkeit des Staates. Die Politik der EZB, an den Märkten unverkäufliche Staatsanleihen, zu erwerben, gefährdet den Bestand des Euro. Greifbare Goldbestände sind in dieser Situation und eine unverzichtbare Versicherung, zumindest einen Teil des möglichen Schadens von der Bevölkerung abzuhalten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die folgendes beinhaltet: Die Goldreserven der Österreichischen Nationalbank werden auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich überführt. Die OeNB wird zudem verpflichtet, ausnahmslos physisches Gold zu halten

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.