1845/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend nicht vollständig durchgeführter Verkehrswertermittlungen von Grundstücken der Österreichischen Post AG

 

Der Rechnungshof berichtete im Rahmen des Rechnungshofberichtes 2011/8 dass die Post & Telekom Immobiliengesellschaft m.b.H. bis 2007 ihre Aufgabe, für ihre Muttergesellschaft Österreichische Post AG die nicht mehr benötigten Liegenschaften bestmöglich zu verwerten, teilweise nicht erfüllte. Der Verkauf einiger Liegenschaften erfolgte ohne öffentliche Bekanntmachung und auf der Grundlage mangelhafter Verkehrswertermittlungen der Post & Telekom Immobiliengesellschaft m.b.H. Vorgaben für eine einheitlich strukturierte Vorgangsweise zur Verwertung von Liegenschaften fehlten. Das hatte zur Folge, dass die Liegenschaften nicht immer zur ihrem wahren Verkehrswert verkauft werden konnten. Dazu kommt, dass Grundstücke nicht rechtzeitig umgewidmet wurden, und dadurch wiederrum Mehrerlöse nicht lukriert wurden. Dies hätte mit Nachbesserungsklauseln verhindert werden können, die den Käufer dazu zwingen, bei einer Wertsteigerung des Grundstückes nach dem Kauf, die durch eine Umwidmung passiert, die Differenz an den Verkäufer weiterzugeben.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, sich für die Verbesserung der Verkehrswertermittlung von Grundstücken im Besitz von staatsnahen Betrieben und für Nachbesserungsklauseln in Kaufverträgen einzusetzen.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss