1846/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend die unverzügliche Verkleinerung der Bundesregierung

 

 

Die Sanierung des Staatshaushaltes ist eine Aufgabe von erheblicher Bedeutung. Die resultierenden Belastungen müssen sozial ausgewogen und gerecht verteilt werden. Strukturelle Reformen, etwa im Bereich der Verwaltung und des Subventionswesens, sind unabdingbar. Die Sparpläne der Regierung umfassen lediglich die Bevölkerung. Die Politik selbst bleibt weitgehend verschont; es handelt sich bei den bisherigen Vorschlägen lediglich um kosmetische Eingriffe: Die von der Koalition präferierte Verkleinerung des Nationalrates auf 165 Abgeordnete könnte erst ab der nächsten Gesetzgebungsperiode wirksam werden. Eine Verringerung der Abgeordnetenzahl im Bundesrat könnte frühestens im Zuge zukünftiger Landtagswahlen realisiert werden. Im Gegensatz dazu lässt sich eine Verkleinerung der Regierungsmannschaft sofort umsetzen und würde in ihren weiteren Auswirkungen viel Geld sparen. Dazu müsste lediglich das Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) geändert werden. Eine kleinere Regierungsmannschaft als die derzeitige wäre ebenso handlungsfähig. Die Schaffung von umfassenden Ministerien würde Reibungsverluste minimieren und gleichzeitig eine funktionierende Regierungsarbeit garantieren. Es liegt an der Regierung, die Ernsthaftigkeit ihrer Sparmaßnahmen zu beweisen und auch bei der Politik, den Sparstift mit sofortiger Wirkung anzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zum Bundesministeriengesetz, die eine Limitierung der Anzahl der Mitglieder der Bundesregierung mit 10 Mitgliedern zum Inhalt hat, vorzulegen. Die Anzahl der Staatssekretäre ist auf zwei Staatssekretäre zu reduzieren.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.