1847/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Bundeseinheitlicher Jugendschutz

 

BEGRÜNDUNG

 

In dem auf der Regierungsklausur im Mai 2011 beschlossenen „Fahrplan 2011 – 2013“ wird die „Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen“ angestrebt. Man einigt sich auf folgendes Ziel: „Schaffung möglichst einheitlicher und nachvollziehbarer Standards, um Jugendlichen eine klare Orientierung zu geben und die Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen. Ziel ist der Abschluss einer Art.

15a - Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Ziel ist es, die neun

unterschiedlichen Jugendschutzgesetze zu harmonisieren.“

 

Das entspricht auch den medialen Ankündigungen vom zuständigen Bundesminister. Im November 2009 plädiert Bundesminister Mitterlehner selbst für eine „Gleichbehandlung aller Jugendlichen“ und kündigt eine Initiative gegen die neun unterschiedlichen Ländergesetze an.[1]

 

Jugendliche in Österreich brauchen tatsächlich bundeseinheitliche und transparente Jugendschutzbestimmungen, die ihnen Rechtssicherheit bieten. Es kann nicht sein, dass Ausgehzeiten und Regelungen für Alkoholkonsum von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden. Beispielsweise dürfen 14-jährige in Niederösterreich bis 1 Uhr nachts ausgehen, während Gleichaltrige in Vorarlberg um 24 h zuhause sein müssen. Das Ausgehen ist für 16- bis 18-jährige in einigen Bundesländern ohne gesetzliche Reglementierung, in anderen jedoch schon. Das ist nicht zeitgemäß, sachlich nicht gerechtfertigt und für keinen modernen jungen Menschen einsichtig.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird ersucht, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen vorzulegen, die eine Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen bewirken.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.



[1] Der Standard: 10. November 2009