1849/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend konsequente Verhandlungsposition zum internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty)

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die weltweit destabilisierende Wirkung des unkontrollierten Handels mit sogenannten „konventionellen Waffen“  – Kriegsschiffen, Kriegspanzer, Kampfjets bis hin zu Maschinengewehren – heizt kriegerische und interne Konflikte an und bildet damit einen Nährboden für Menschenrechtsverletzungen. Zahlreiche Regierungen haben sich in den letzten Jahren besorgt über das Fehlen allgemein gültiger Waffenhandelstandards für konventionelle Waffen gezeigt und international verbindliche Regeln eingefordert. Daraufhin startete die UNO-Generalversammlung 2009 Verhandlungen zu einem internationalen Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty). 2012 findet nun eine Konferenz zu dem Waffenhandelsvertrag statt, in der das rechtlich verbindliche Übereinkommen ausgearbeitet wird. Laut UN-Resolution 64/84 ist dabei der „bestmögliche internationale Kontrollstandard“ für Handel mit konventionellen Waffen sicherzustellen.

 

Österreich hat sich bereits in der Vergangenheit im Kampf gegen den menschenverachtenden Einsatz von Waffen hervorgetan. So hat es, als einer der Initiatoren des internationalen Prozesses gegen Streumunition, das Übereinkommen über Streumunition bis zu seinem Inkrafttreten stark vorangetrieben. Auch im Kampf gegen Landminen gibt es ein stetiges Engagement Österreichs. Im Sinne der Schaffung eines „starken“ Waffenhandelsvertrags, der ebenfalls dem Kampf gegen den menschenverachtenden Einsatz von Waffen dienen soll, wäre ein aktives Engagement des österreichischen Außenministeriums, welches bereits Kompetenz und Erfahrung im Bereich Menschenrechte und Waffenhandel besitzt, notwendig, um sicherzustellen, dass „bestmögliche Standards“ im Vertragswerk eingezogen werden. Bestmögliche Standards bedeuten vor allem:

 

-       Wo ein maßgebliches Risiko besteht, dass konventionelle Waffen zu schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten oder des humanitären Völkerrechts in den Zielländern führen, darf ein Waffentransport keinesfalls genehmigt werden.


-       Der Anwendungsbereich des Vertrags (zB hinsichtlich der Definition von „Handel“ und „Waffen“) muss möglichst lückenfrei sein.

-       Effiziente Durchsetzungsmechanismen (öffentliche Berichte, Endverbraucherzertifikate und effektive Sanktionen) müssen für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen sorgen.

 

Eine starke menschenrechtliche Positionierung Österreichs bei den Vertragsverhandlungen ist wichtig, da bereits einige Staaten angekündigt haben für die Verwässerung der „bestmöglichen Standards“ zu lobbyieren. Mit einem verwässerten Vertragswerk wird der unkontrollierte Waffenhandel weitergehen – und mit ihm massive Menschenrechtsverletzungen weltweit. Das würde heißen, dass eines der vielversprechendsten internationalen Übereinkommen der letzten Jahre als ineffizientes und lückenhaftes Regelwerk beschlossen wird, das auch weiterhin massive Menschenrechtsverletzungen zulässt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich bei den Verhandlungen zum internationalen Waffenhandelsvertrag aktiv - also auf EU-Ebene, bilateral und im Wege der österreichischen Vertretungsbehörden - dafür einsetzen, dass der Vertragstext „bestmöglichen Standards“ entspricht,  insbesondere durch Schaffung zwingender menschenrechtlicher Genehmigungskriterien, eines lückenfreien Anwendungsbereichs und effizienter Durchsetzungsmechanismen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.