1851/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aberkennung von Ehrenzeichen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

In einer APA vom 31.Jän 2012 stand zu lesen:

 

„Wien (APA) - FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss sich fürs erste eine Gedanken mehr machen, was er mit dem von der Regierung zugesagten "Großen Goldenen Ehrenzeichen mit dem Stern" anfangen soll. Er bekommt es nämlich gar nicht. Bundespräsident Heinz Fischer hat beschlossen, den entsprechenden Vorschlag der Regierung zurückzustellen. Anlass sind kolportierte Äußerungen des freiheitlichen Obmanns beim Ball des Wiener Korporationsrings vergangenen Samstag.

 

Strache soll dort angesichts der heftigen Proteste gegen die Veranstaltung unter anderem gemeint haben: "Das war wie die Reichskristallnacht" und "Wir sind die neuen Juden." Der FPÖ-Chef bestritt diese Äußerungen nicht, sieht sie aber als aus dem Zusammenhang gerissen.

 

Den Bundespräsidenten besänftigte das nicht. Da Strache "die Demonstrationen gegen den WKR-Ball - in welchem Zusammenhang auch immer - mit dem verbrecherischen und zahlreiche Todesopfer fordernden Novemberpogrom der Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht hat", habe er entschieden, die Verleihung des Ehrenzeichens zurückzustellen.

 

Auf Nachfrage der APA wurde in der Präsidentschaftskanzlei erklärt, dass der Bundespräsident Ehrenzeichen immer wieder einmal zurückgestellt habe. Ob es zu einer späteren Verleihung kommen wird, wollte man in der Hofburg nicht einschätzen.

 

Rund um das Ehrenzeichen hatte es schon vor einer Woche Wirbel gegeben. Die FPÖ hatte kritisiert, dass die Regierung sich selbst Ehrenzeichen verleihe, musste aber zur Kenntnis nehmen, dass die Koalition auch Strache auf Antrag der Nationalratspräsidentin eine Auszeichnung zugestanden hätte. Der Chef der Freiheitlichen erklärte darauf, den Orden selbstverständlich annehmen zu wollen, weil er ihn verdient habe. Am Samstag wiederum kündigte er an, das Ehrenzeichen nicht tragen zu wollen, sondern es den fleißigen Österreichern zu widmen und es öffentlich auszustellen.“

In der medialen Debatte wurde offensichtlich, dass es in Österreich an klaren gesetzlichen Regeln fehlt, unter welchen Umständen von der Verleihung eines Ehrenzeichens abgesehen werden muss, bzw unter welchen Voraussetzungen es zu einer Aberkennung eines bereits verliehenen Ehrenzeichens kommen kann. Das Bundesgesetz vom 2. April 1952 (idF BGBl. Nr. 242/1969) über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich einerseits, sowie die betreffende Durchführungsverordnung andererseits sehen keine entsprechende Möglichkeit vor.

 

Schon 2009 als Formel-1-Chef Bernie Ecclestone (Träger des Großen Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich) Hitler-Sager tätigte, wurde das Fehlen einer betreffenden Bestimmung offensichtlich. Geschehen ist bisher nichts.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehebaldigst dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die regelt, unter welchen Voraussetzungen von der Verleihung eines Ehrenzeichens abzusehen ist, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen ein verliehenes Ehrenzeichen abzuerkennen ist.

 

Dabei soll insbesondere zu berücksichtigen sein, dass ein mangelndes Bewusstsein um die historische Verantwortung Österreichs aufgrund seiner Beteiligung am Holocaust jedenfalls einen Ausschliessungsgrund für die Verleihung bzw. das Tragen von offiziellen Ehrenzeichen der Republik Österreich darstellt und daher in derartigen Fällen von der Verleihung abzusehen bzw. ein bereits verliehenes Ehrenzeichen abzuerkennen ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.