1853/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

der Abgeordneten Josef Jury, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssels

 

 

 

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist das zentrale, aber auch am meisten diskutierte und umstrittene Instrument des Finanzausgleiches auf Gemeindeebene. Es handelt sich hierbei um einen Vervielfacher der Bevölkerungszahl, der bewirkt, dass größere Gemeinden pro Einwohner mehr Geld erhalten.

 

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel wurde schon mehrmals reformiert, wobei die Reformen immer auf eine Abflachung abzielten. Dabei führen schon geringfügige Veränderungen zu großen Verschiebungen in der Finanzmasse und damit zu Einnahmeverlusten bei den größeren Städten und Gemeinden. Im Rahmen des Finanzausgleiches wurden dafür Mittel zum Ausgleich bereitgestellt.

 

Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist historisch gewachsen und hatte zum Zweck, die größeren Städte, welche schwer zerstört waren, nach dem zweiten Weltkrieg wieder aufzubauen und damit den Aufbau zu finanzieren.

 

Vor allem die ländliche Bevölkerung leidet unter diesem abgestuften Bevölkerungsschlüssel, da diese durch die weit geringer ausgebaute Infrastruktur höhere Kosten in Kauf nehmen muss. Jeder österreichische Bürger sollte gleich viel wert sein – und nicht, wie es derzeit geregelt ist, an den Einwohnern einer Kommune gemessen werden. Dies kommt einer Ungleichbehandlung gleich.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachfolgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reform des abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu generieren und neu zu verhandeln, damit einer Ungleichbehandlung entgegengewirkt werden kann.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.