1858/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mario Kunasek, Werner Herbert
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beibehaltung des verlängerten Dienstplans
Der Wegfall des § 48 Abs. 6 BDG (verlängerter Dienstplan) bedeutet einen Verlust von bis zu 5,6% des Bruttolohns eines Soldaten.
Die Streichung der „41igsten Wochenstunde für Soldaten“ bedeutet darüber hinaus eine Kostensteigerung im Wege von Überstunden, will man dieselben Erfolge weiterhin bei der Ausbildung von Rekruten erreichen. Wobei neben den Mehrkosten von Überstunden auch ein mehr an Verwaltungsaufwand erzeugt wird.
Die Soldaten wären dadurch die einzige Personengruppe im öffentlichen Dienst, die eine überproportionale Lohneinbuße im laufenden Jahr hinnehmen müsste. Darüber hinaus trifft es mit Masse jene, die bereits jetzt schon im unteren Gehaltsniveau angesiedelt sind am existenziellsten. Diese Maßnahme hat genau aus den genannten Gründen zu unterbleiben.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, die Streichung des § 48 Absatz 6 BDG in die Regierungsvorlage nicht aufzunehmen.“