1862/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.02.2012
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Entschließungsantrag

den Abgeordneten Maga. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, J. Schwentner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend gewaltsame Konflikte in Nigeria

 

Der weltweite Anstieg von Gewalt gegenüber Anhängern religiöser Minderheiten ist besorgniserregend. In Nigeria führen islamistische Terrorgruppen seit 2009 unter dem Sammelbegriff „Boko Haram" einen fanatischen Krieg für einen islamistischen Staat und für die Anwendung der Scharia auf dem gesamten Staatsgebiet Nigerias. Diese Anschläge richten sich in erster Linie gegen Einrichtungen des Zentralstaates.

 

Seit einigen Monaten werden verstärkt und gezielt auch Angriffe auf im Norden des Landes lebende Christen durchgeführt, denen bereits hunderte Menschen zum Opfer gefallen sind. Das Recht auf Religionsfreiheit ist in Nigeria zwar verfassungsgesetzlich verankert; in den islamisch geprägten Bundesstaaten im Norden des Landes bestehen traditionell bestimmte administrative Einschränkungen im öffentlichen Bereich. Zudem kann dieses Recht durch mittlerweile tägliche  Anschläge nicht mehr frei ausgeübt werden.

 

Die Welle terroristischer Anschläge und politisch motivierter religiöser Gewalt in Nigeria vertreibt tausende Menschen aus ihren Heimatgebieten. Mindestens 90.000 Menschen sind seit vergangenem Jahr aus dem Norden geflohen. Gleichzeitig haben Muslime, die ihrerseits Gewaltakten ausgesetzt waren, zu Hunderten das überwiegend von Christen bewohnte Nigerdelta Richtung Norden verlassen.

Nigeria ist mit seinen rund 165 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land Afrikas und besteht aus einem mehrheitlich von Moslems bewohnten Nordteil und einem mehrheitlich von Christen und Animisten bewohnten Südteil. Sich religiös definierende Terrorgruppen kommen in ihrem Bestreben die staatlichen Institutionen zu schwächen und die verschiedenen Religionsgruppen und Ethnien gegeneinander aufzuwiegeln auch die enorme soziale Kluft und die grassierende Korruption zugute.

 

Nachdem beim jüngsten Massaker in der Stadt Kano im Norden des Landes mindestens 191 Menschen getötet wurden, warnen verantwortungsbewusste politische und religiöse Führer aus allen Landesteilen vor der Gefahr eines innerstaatlichen Konflikts. Am 31. Dezember des Vorjahres erklärte Präsident Goodluck Jonathan den Ausnahmezustand in mehreren Bundesstaaten (Borno, Yobe, Niger und Plateau). Gelingt es der Regierung nicht, den Terrorismus entscheidend zu schwächen, langfristig die Korruption zurückzudrängen und der nigerianischen Bevölkerung eine wirtschaftliche und soziale Perspektive zu bieten, könnte Nigeria der Zerfall des Staates drohen. Aufgrund seiner politischen, wirtschaftlichen und militärischen Dominanz in der Region, hätte dies auch negative Folgen für die übrigen Staaten in der Region, die gerade erst begonnen haben sich politisch und wirtschaftlich zu stabilisieren.   

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

- sich sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch auf EU-Ebene weiterhin für Rechtstaatlichkeit und den Schutz aller religiösen Gemeinschaften in Nigeria, sowie dafür einzusetzen, dass die EU von der nigerianischen Regierung die Sicherstellung der freien Religionsausübung, verstärkte Schutzmaßnahmen vor Gewalt extremistischer Gruppen und religiöser Intoleranz und Diskriminierung sowie Maßnahmen gegen Straflosigkeit einfordert.

 

- im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass Nigeria aufgefordert wird, die VN Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, für Binnenvertriebene sowie über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen einzuladen, damit diese dem VN-Menschenrechtsrat über die Situation im Land berichten.

 

- sich dafür einzusetzen, dass bei der Ausarbeitung der EU Menschenrechtsstrategie der verstärkte Einsatz der EU für Religionsfreiheit und den Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten durch die Lokalbehörden besondere Berücksichtigung findet.

 

- sich sowohl in ihren bilateralen Beziehungen als auch auf EU-Ebene intensiv bei der nigerianischen Regierung dafür einzusetzen, dass die Korruption wirksam bekämpft und der große Ressourcenreichtum  für die nachhaltige und stabile Entwicklung von Wirtschaft und Bevölkerung verwendet werden.

 

- sich dafür einzusetzen, dass sich sowohl EU als auch VN in Kooperation mit der AU und den Regionalorganisationen wie ECOWAS und ECCAS verstärkt der sicherheitsgefährdenden Situation in der Sahelzone annehmen, insbesondere durch die Unterstützung von Kapazitäten bei der regionalen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit.“

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss