1876/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Jannach, Podgorschek
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine zusätzlichen Belastungen durch etwaige Änderungen bei der Berechnung der Einheitswerte
Das Sparpaket der Regierung trifft den Mittelstand mit besonderer Härte. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner fordert die Anhebung der Einheitswerte von Immobilien auf das Niveau der Marktpreise sowie eine Anhebung der Grundsteuer. Bei Immobilien handelt es sich naturgemäß um nicht-mobile Güter. Der Bürger kann im Fall einer Steuererhöhung seine Liegenschaft bzw. seine Immobilie nicht in ein Niedrigsteuerland verlagern. Werden geplante Maßnahmen – wie von Wirtschaftminister Mitterlehner – umgesetzt, kommt es zu einer weiteren Ausdünnung des Mittelstandes sowie einer massiven wirtschaftlichen Schädigung der heimischen Landwirtschaft. Die Bildung von Wohlstand wird immer weiter erschwert, wofür die Halbierung der staatlichen Bausparprämie nur ein Beispiel von vielen ist. Gleichzeitig plant die Regierung neue Steuern auf Besitz einzuführen und vorhandene zu erhöhen. Vor allem die sogenannten Häuslbauer und junge Familien würden von einer Anpassung der Einheitswerte getroffen. Trotz laufender Kredite auf ihre Immobilie wären sie mit erheblichen Zusatzkosten konfrontiert.
Auch der Bauernstand wäre von einer Neubewertung von Immobilienvermögen in besonderem Maße betroffen. Dabei hat diese Gruppe ohnehin unter niedrigen Lebensmittelpreisen, großem Konkurrenzdruck und der verfehlten ÖVP-Agrarpolitik zu leiden. Die Pläne der Regierung zielen auf den breiten gesellschaftlichen Wohlstand ab, der unser Land so lebenswert macht. Gleichzeitig bleiben Banken, Großverdiener und Finanzmagnaten von Belastungen verschont.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Folgendes beinhaltet: Es darf durch eine etwaige Änderungen bei der Berechnung der Einheitswerte zu keiner Mehrbelastung der Bevölkerung kommen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.