1880/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Transparenz in der privaten Zukunftsvorsorge

 

Private Zukunftsvorsorge nimmt eine bedeutendere Rolle ein. Turbulenzen an den Börsen und staatliche Eingriffe in bereits bestehende Verträge sorgen für teils erhebliche Verwirrung. Zusätzlich mangelt es an Transparenz. Anleger sind oftmals nur ungenügend über die tatsächliche Höhe ihrer privaten Pension informiert.

 

Ein gewichtiger Anteil von Einzahlungen entfällt auf Bearbeitungsgebühren und Steuerzahlungen sowie Abgaben diverser Natur. Ein wesentlicher Anteil des bezahlten Geldes wird zur Kostendeckung des Versicherers und für die Provisionszahlung des jeweiligen Vermittlers aufgewendet. Gegen Ende der Laufzeit wird die Rendite infolge der staatlicherseits eingehobenen Versicherungssteuer im Wesentlichen aufgezehrt, wie eine im „Konsument“ veröffentlichte Analyse zeigt.

Von 100 Euro monatlicher Prämie bleiben ab dem sechsten Jahr der Laufzeit abzüglich aller Kosten lediglich 84,82 Euro übrig, die tatsächlich veranlagt werden. Der überwiegende Anteil der Konsumenten und Endverbraucher der Versicherungsleistung ist über diesen Umstand lediglich ungenügend informiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhalts zuzuleiten: Im Bereich der privaten Zukunftsvorsorge werden Transparenzregeln im Sinne des Konsumenten und Endverbrauchers erlassen. Insbesondere hinsichtlich des Anteils der einbezahlten Prämie, die seitens des Versicherers für Verwaltung verbraucht werden – ebenso wie über steuerliche Abschläge -, hat vor Vertragsabschluss detailreich informiert zu werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.