1887/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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Entschließungsantrag

Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Strutz, Jury, Linder

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Nichtumsetzung der geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte

 

 

Der Plan von Justizministerin Beatrix Karl, mehr als die Hälfte der Kärntner Bezirksgerichte zu schließen, ist ein Anschlag auf die ländliche Infrastruktur und die Gerichtsbarkeit im Bundesland Kärnten.

 

Die APA berichtete unter APA317 vom 20. Februar 2012 über die geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte:

„(…) Einen Sonderfall bietet Kärnten: Die drei Mini-Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg sind im Volksgruppengesetz aufgelistet, in der Verfassungsbestimmung der Anlage 2 als Bezirksgerichte, an denen auch Slowenisch als Amtssprache angeboten werden muss. Karls "Idealvorstellung" ist dennoch, Eisenkappel und Bleiburg sowie Wolfsberg an Völkermarkt anzugliedern und Ferlach an Klagenfurt. Um die Verfassungsbestimmung zu ändern, müsste im Parlament aber eine Oppositionspartei zustimmen. In Kärnten will Karl noch zwei weitere Standorte - in Summe also sechs der elf - auflassen: Hermagor und Feldkirchen sollen an Villach angeschlossen werden. Unverändert blieben St. Veit an der Glan und Spittal an der Drau. (…)“

 

 

Auf Grund der besonderen Täler-Struktur Kärntens und vor dem Hintergrund der drohenden Errichtung eines zweisprachigen BG Klagenfurt stellen die  unterfertigten Abgeordneten daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert von den geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte abzusehen und alles zu unternehmen, um der Kärntner Bevölkerung die gesetzlich und verfassungsrechtlich zugesicherten rechtsstaatlichen

Vertretungsmöglichkeiten auch wie bisher in angemessenem Umfang zu gewährleisten.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.