1890/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anhebung der Altersgrenze für StipendienwerberInnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In Österreich leben über 8,3 Millionen Menschen; für 2075 werden 9.7 Millionen prognostiziert[1]. Der demografische Wandel lässt sich am Rückgang der Geburtenrate  sowie durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung ablesen. Die Menschen bleiben auch länger jung: Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt jährlich um einige Monate an – bei Frauen und Männern gleichermaßen. Es ist Faktum: die Bevölkerung altert.

 

Im Regierungsprogramm 2009 – 2013[2] nimmt sich die österreichische Bundesregierung vor, in diversen Bereichen den sich verändernden demografischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Neben dem wichtigen Sektor des informellen Lernens außerhalb etablierter Institutionen muss lebensbegleitendes Lernen (auch lebenslanges Lernen, LLL) integrale Aufgabe von Österreichs Universitäten und Fachhochschulen werden. Allein, um die geplante und dringend notwendige Erhöhung der AkademikerInnenquote erreichen zu können, müssen, neben verstärkter Bemühungen um bildungsferne und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, auch breitere Zugänge zu Bildung ermöglicht werden.

 

Ein großes Problem ist, dass viele Menschen aufgrund Ihres Alters am Arbeitsmarkt diskriminiert werden, obwohl dadurch Erfahrung und Wissen verloren gehen. Erst im


Dezember des Vorjahres verlieh BM Töchterle den „Lifelong Learning Award 2011“[3], eine Auszeichnung, die jährlich von der Nationalagentur Lebenslanges Lernen vergeben wird. Auch die EU-Kommission[4] lobte Österreich kürzlich, weil es zu jenen sechs EU-Ländern zähle, die eine umfassende Strategie für lebenslanges Lernen entwickelt hätten. Es wird gelobt und verliehen, trotzdem wird Vielen die Möglichkeit, sich weiter zu bilden, erschwert oder genommen.

 

Ein LLL System braucht vermehrte Durchlässigkeit, hier müssen flexible Organisationsformen des Lehrbetriebs, Abendkurse, Teilzeitangebote und Fernstudien geboten, der Zugang zu Unis und FHs muss offener und flexibler gestaltet werden. Bisherige Methoden der Zulassung müssen durch geeignete und vielfältige Methoden von Einstiegsphasen verbreitert werden und an Treffsicherheit gewinnen. Die Möglichkeit des unkonventionellen Einstiegs in den universitären Bildungssektor ist sicherzustellen.

 

Ein wichtiger Schritt, der quantitativ kaum, qualitativ aber mit Sicherheit ins Gewicht fällt, wäre, jegliche Diskriminierung älterer Studierwilliger abzubauen. Menschen, die schon einige Jahre im Berufsleben stehen oder standen, sind oft besonders motiviert, sich neben dem gelernten Beruf so fortzubilden, dass eine Neuorientierung inklusive neuer Jobaussichten möglich ist. Leider ist dies für viele speziell auch eine finanzielle Hürde, denn Förderungen für ältere Menschen gibt es kaum. 

 

Studienbeihilfe ist in der Regel für Studierende vorgesehen, deren Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres stattfindet. Ausnahmen sind das „Selbsterhalterstipendium“ für Studierende, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre „selbst erhalten“ haben, Studierende mit Kind(ern) oder Studierende mit Behinderung. In allen drei genannten Fällen ist eine Sonderregel für die zulässige Altersgrenze vorgesehen, diese kann sich bis maximal 35 Jahre ausdehnen lassen. Hier ist aber endgültig Schluss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, im Sinne des demografischen Wandels lebensbegleitendes Lernen jedenfalls zu unterstützen. Daher sollen die Altersgrenzen für StipendienwerberInnen auf mindestens 40 Jahre angehoben werden. Bei einer durchgängigen Bildungslaufbahn Bachelor-Master sollen die Alterskriterien für den Weiterbezug des Stipendiums nach dem Bachelor bzw. zum Beginn des Masters ebenfalls gelockert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.wissen.allianz.at/?1024/demografieprofil-oesterreich-altenrepublik, Statistik Austria. Rund ein Drittel der Bevölkerung wird dann über 60 Jahre alt sein und nur noch etwa 13,5 Prozent jünger als 15 Jahre.

 

[2] Seite 9: Konjunkturpolitik: …Vor  diesem Hintergrund sind insbesondere jene standortrelevanten

Komponenten zu stärken, die Beschäftigung sichern und neue Arbeitsplätze schaffen. Hierzu muss einerseits die Fiskalpolitik die makroökonomische Stabilität gewährleisten und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen angesichts der demografischen Trends sicherstellen, andererseits sollte die Wirtschafts-  und Steuerpolitik darauf abzielen, die hohe Steuer- und Abgabenbelastung zu senken.

 

[3] OTS0014 5 II 0502 LLL0001 WI  Mo, 05.Dez 2011 BMUKK und BMWF verleihen Lifelong Learning Award 2011. Utl.: Qualitätsauszeichnung prämiert herausragende Leistungen im EU-Bildungsprogramm "Lebenslanges Lernen".

 

[4] OTS0082 5 II 0493 MUK0001 AI Fr, 10.Feb 2012. Schmied: "Internationaler Rückenwind für Österreichs Bildungsreformen" Utl.: EU-Kommission bewertet Reformweg in Österreich positiv, OECD empfiehlt Vollausbau der Neuen Mittelschule.