1895/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bundesschätze als Pensionsvorsorge

 

Die Entwicklung an den Finanzmärkten führte zu erheblichen Einschnitten in der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge: 22 der 120 Garantiefonds zählen zur Kategorie der „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukte“. Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht sind 22 davon ausgestoppt. Sie haben alle Aktien aus ihren Anlageportfolios entfernt. Dies hat entsprechende Konsequenzen zur Folge: Selbst bisher erzielte Renditen fallen aus. Damit gehen geringere Pensionsansprüche in der Zukunft einher. Geltende Ansprüche beschränken sich auf die Garantie für einbezahltes Kapital.

Bundesschätze bieten eine sichere, in ihrer Entwicklung berechenbare und unkomplizierte Alternative. Der Ertrag nach Steuern liegt derzeit bei drei Prozent. Zusätzliche staatliche Prämienbegünstigung würde zusätzliche Kaufkraft im Alter garantieren und das Modell attraktiveren. Zusätzlich handelt es sich dabei um ein verhältnismäßig einfach strukturiertes und für den Anleger leicht zu durchblickendes Finanzprodukt. Die erforderliche Infrastruktur, um Bundesschätze als Pensionsvorsorgeinstrumente anwenden zu können, existiert bereits Großteils.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhalts zuzuleiten: Bundesschätze werden als Mittel zur Zukunfts- und Pensionsvorsorge forciert. Allenfalls erforderliche, organisatorische Infrastruktur wird eingerichtet.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.