1898/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Absicherung der Gedenk- Sozial- und Friedensdienste als Zivilersatzdienst

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Jährlich leisten mehr als 100 junge zivildienstplichtige Männer einen 12-monatigen Dienst im Ausland als Ersatz für den Zivildienst im Inland ab. Dieser Zivilersatzdienst kann als Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienst absolviert werden.

 

Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung Österreichs.

Die Rolle des Gedenkdienstes bei der Repräsentation Österreichs im Ausland wird immer wieder auch von hochrangigen VertreterInnen der Republik betont. So hob etwa Bundespräsident Dr. Heinz Fischer die „Wichtigkeit des Gedenkdienstes als Repräsentation Österreichs im Ausland“ beim Empfang der Gedenkdiener am 18. Juli 2011 in der Hofburg hervor.

 

Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.

 

Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor Ort an gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen.

 

Gemäß § 12b Abs. 1 ZDG ist der Auslandsdienst als Zivilersatzdienst unentgeltlich zu leisten. Der ursprüngliche Zuschuss des Bundesministeriums für Inneres von 10.000 € für jeden Zivilersatzdienstleistenden, der auch im Jahr 2010 Gültigkeit hatte, wurde bereits im Vorjahr auf 9000 € gekürzt. Nun wurde im Februar 2012 angekündigt, dass dieser Betrag erneut um 10 % für das laufende Jahr gekürzt werden soll.

 


Mit dieser Kürzung sind die Auslandsdienste von ihrer Existenz bedroht, da die Lebenshaltungskosten mit dem gekürzten Zuschuss nicht mehr gedeckt werden können. Die Fördersumme pro Kopf nach der Kürzung würde € 8.100.- betragen.

Beispiel: in der Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem würde der Gedenkdiener abzüglich ASVG-Beiträge, Zusatzversicherung, Reise- und Mietkosten und abzüglich der Kosten für den öffentlichen Verkehr einen Betrag von rund 3 Euro für den täglichen Bedarf (Essen, Trinken, Waschmittel,...) zur Verfügung haben.

 

Das große Engagement junger Männer, die im Ausland diese, auch für die Repräsentation Österreichs, so wichtigen Dienste tun, verdient Anerkennung und Förderung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen vorzulegen, die die finanzielle Absicherung von Zivilersatzdienstleistenden in Gedenk-, Sozial-, und Friedensdiensten im Ausland sicherstellen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten  vorgeschlagen.