1907/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende statistische Erfassung von Abtreibungen

 

 

Eine Abtreibung hat meist mehrere Opfer. Nicht nur das getötete Kind, sondern auch die Mutter ist Opfer dieses Eingriffs.

 

In vielen Fällen sind Mütter, die sich zu diesem folgenschweren Schritt entscheiden, von dem so genannten Post-Abortion-Syndrom betroffen. Bei aller notwendigen Diskussion über die so genannte Fristenlösung, insbesondere im Bereich der Verbesserung der Beratung von Müttern im Vorfeld einer möglichen Abtreibung, kann man außer Streit stellen, dass jeder dieser tragischen Fälle eine extreme Belastung für alle Betroffenen darstellt.

 

Damit man diesen Betroffenen auch bestmöglich helfen kann, ist es notwendig, über die nötigen statistischen Zahlen im Zusammenhang mit Abtreibungen zu verfügen. Eine derartige Statistik wird in Österreich im Gegensatz zu den Nachbarländern Schweiz und Deutschland nicht geführt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Grundlage für eine verpflichtende statistische Erfassung von Abtreibungen bildet. “

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.