1934/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Österreichischen Wirtschaftsanleihe

 

Die Staatsverschuldung der Republik Österreich liegt derzeit – ohne ausgelagerte Sektoren – bei 222 Milliarden Euro. Dafür fallen aktuell Zinszahlungen im Volumen von 7,8 Milliarden Euro an. Rund vier Fünftel aller ausgegebenen Staatsanleihen befinden sich in ausländischem Besitz. Mehr als sechs Milliarden Euro fließen folglich pro Jahr an ausländische Investoren. Kaufkraft geht verloren, Konjunktur und Binnenmarkt werden dadurch geschwächt.

 

Das Engagement der Republik am Eurorettungsschirm EFSF und die Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM führen zu einem weiteren Abfluss von Kapital und Kaufkraft. Dieser Tendenz von Innen und Außen muss entgegengewirkt werden. Das ermöglicht ökonomische Prosperität und Wirtschaftswachstum. Die Einführung einer Volksaktie wäre ein geeignetes Instrument. Dabei handelt es sich um Staatsanleihen, die ausschließlich an österreichische Staatsbürger ausgegeben werden. Um diese Anlageform attraktiv zu gestalten, sollen Erträge von der Kapitalertragssteuer befreit werden. Dies würde einen entsprechenden und effektiven Investitionsanreiz schaffen. Geld für Zinszahlungen würde nicht mehr ins Ausland abfließen, sondern innerhalb der Republik und ihres Wirtschaftskreislaufes verbleiben. Der Binnenmarkt würde gestärkt und Kaufkraft erhalten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhaltes zuzuleiten: Es wird eine Österreichische Wirtschaftsanleihe geschaffen, die ausschließlich an österreichische Staatsbürger ausgegeben wird. Erzielte Erträge sind von der Kapitalertragssteuer befreit.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.