1935/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Novellierung der Ausbildung zum Pflegehelfer

 

 

Derzeit umfasst die Ausbildung zum Pflegehelfer nur 1.600 Stunden, während die Ausbildung des gehobenen Dienstes 4.600 Stunden umfasst. Die Ausbildung des gehobenen Dienstes beinhaltet auch Kinderpflege und psychiatrische Pflege, während Pflegehelfer nur für den allgemeinen Krankenpflegefachdienst ausgebildet werden.

§ 84 Abs. 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vermindert die generelle Aufsicht des gehobenen Krankenpflegedienstes über die Tätigkeiten der Pflegehelfer auf regelmäßig wiederkehrende Kontrollen. Die Pflegehelfer sind also mit neuen Anforderungen innerhalb ihres erlernten Berufes konfrontiert.

 

Da die Entwicklung im Gesundheitsbereich in Richtung Spezialisierung des Pflegebereiches geht, ist ein mehrstufiges Ausbildungsmodell zu erstellen. Im Rahmen dieses Modells werden Pflegehelfer künftig einen erweiterten Qualitätsrahmen brauchen, um ihren Aufgabenbereich mit entsprechender Qualität erfüllen zu können.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten sollen aus dem Berufsbild des Pflegehelfers entfallen, um mehr Ausbildungszeiten für rein pflegerische Tätigkeiten zu erzielen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, sich für eine Novellierung der Ausbildung zum Pflegehelfer einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.