1952/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 16.05.2012
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kirchgatterer, Großruck
Kolleginnen und Kollegen
betreffend den Universal Periodic Review Prozess der Vereinten Nationen
Im Frühjahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die menschenrechtliche Situation in Österreich im Rahmen der Universellen Staatenprüfung (Universal Periodic Review – UPR) erstmals einer allgemeinen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung wurden von anderen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen insgesamt 161, sich teilweise deckende Empfehlungen an Österreich gerichtet. Der überwiegende Teil dieser Empfehlungen wurde von Österreich angenommen und ist in der Folge umzusetzen. Im Jahr 2013 soll der Menschenrechtsrat zunächst in einem Zwischenbericht und im Jahr 2015 im Rahmen der nächsten UPR über die Umsetzung dieser Empfehlungen informiert werden.
Wesentliche Empfehlungen wurden inzwischen bereits umgesetzt. So wurden etwa durch das OPCAT-Durchführungsgesetz (BGBl. I Nr. 1/2012) die Empfehlung betreffend dieses Übereinkommen umgesetzt. Zur Umsetzung der angenommenen Empfehlungen wird ein – von den Vereinten Nationen geforderter – themenspezifischer strukturierter Dialog zwischen den jeweils zuständigen Bundesministerien, Bundesländern und Nichtregierungsorganisationen geführt, bei dem auf Bundesseite den MenschenrechtskoordinatorInnen der einzelnen Bundesministerien eine wichtige Rolle zukommt. Begleitet wird dieser strukturierte Dialog vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Allgemeine Fragen sowie das Monitoring dieses
Dialogs werden im Rahmen einer Steuerungsgruppe, bestehend aus VertreterInnen dieser beiden Ressorts sowie von Nichtregierungsorganisationen, behandelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihre Arbeit an der Umsetzung der angenommenen UPR-Empfehlungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft fortzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte